Die Burg Gailnau bei Rothenburg o. d. T. (Gailnaw, ain Schloß oder behausung in der Rotenburger vergrabung) ist väterliches Erbgut des Bischofs Albrecht von Hohenlohe. Dies ist auch in dem Jahr so, als Ulrich Plast der Amtmann des Bischofs (Vlrich Plast sein Amptman) ist. Laut der Nachtragshand ist der Ort Burgbernheim (Burckbernhaim) und die Zehnt vff dem Wald zum Geslar auch Teil des väterlichen Erbguts.
Apel von Memmelsdorf (Apel von Memelsdorf) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe eine Kemenate aus Stein, ein Haus und eine Hofreite in der Burg Geiersberg sowie einen Garten davor als Erblehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf Eckersdorf (Eckartsdorff).
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Güter an Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) verpfändet, die ursprünglich Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte, stellt der Bischof Johann von Steinau eine Urkunde aus, in der steht, dass Hermann von Schneeberg keinerlei Ansprüche auf besagte Güter erheben darf, da er zu dieser Zeit im Gefängnis des Bischofs sitzt. Die Ursache für den Gefängnisaufenthalt erläutert Fries folgendermaßen: Hermann von Schneeberg widersetzt sich dem Stift und, obwohl der Bischof ihn auffordert, dies zu unterlassen, hört er nicht auf. Deshalb zieht Bischof Johann von Egloffstein im Jahr 1402 mit einem Heer nach Gersfeld. Aber einige Leute, die nicht namentlich genannt sind, legen Fürsprache für Hermann von Schneeberg ein und können den Bischof überreden, wieder abzuziehen, allerdings unter der Bedingung, dass dem Bischof das ewige Öffnungsrecht für das Schloss Gersfeld zustehen soll. Hermann von Schneeberg stimmt dem zu und verspricht, demnächst nach Würzburg zu kommen, um dies schriftlich festzuhalten. Er erscheint jedoch nicht, weshalb der Bischof im Jahr 1405 erneut mit einem Heer nach Gersfeld zieht. Er gewinnt und nimmt Hermann von Schneeberg gefangen. Nachdem dann das Schloss fast ein ganzes Jahr unter der Verwaltung des Bischofs stand, verpfändet er es an Johann von Stainau für 140 Gulden, wie zuvor erläutert. Nachdem nun erneut einige Leute für Hermann von Schneeberg Fürsprache einlegen, entlässt ihn der Bischof aus dem Gefängnis und er erhält das Schloss Gersfeld zurück, allerdings unter der Bedingung, dass er es dem Stift zu Erblehen macht und der Bischof das ewige Öffnungsrecht erhält. Dieser Handel wird auch am Landgericht des Herzogtums Franken so bestätigt.
Unter Bischof Johann von Egloffstein wird die Rechtsfrage behandelt, ob das Mundschenkenamt ein freies Mannlehen oder ein Erblehen ist.
Graf Johann von Wertheim, Pfleger des Hochstifts Würzburg, überträgt den Herren von Stein zum Altenstein (den vom Stain) die Burg Altenstein als erbliches Lehen, das jeweils der erstgeborene Sohn erben solle. Graf Johann behält sich jedoch das Öffnungsrecht vor, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Graf Wilhelm III. von Henneberg kauft das Dorf Löffelsterz im Amt Mainberg (Löffelsterz, das dorf im ambt Mainberg) vom Kloster Frauenroth (cloester Frawenrod) und gibt es dem Hochstift Würzburg als erbliches Lehen. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Hesselbach (Haselbach), Aschach (Ascha) und Steinach an der Saale (Stainaw).
Für Gemünda in Oberfranken (Gemunde bei Sesslach), welches in den Zuständigkeitsbereich der Herren von Bibra fällt, gibt es zwei Verpfändungsurkunden: Der Ritter Apel von Liechtenstein (Apel von Liechtenstain riter) will sein eigenes Haus in Gemünda von Bischof Johann von Brunn und dem Stift als Mannlehen erhalten. Laut Fries liegt für diese Handlung kein Datum vor und er kommentiert, dass die Handlung nicht zustande kam. Aber sein Sohn, welcher auch Apel von Lichtenstein (sein sun auch her Apel genant riter) heißt, erhält nun das Haus als Erblehen von Bischof Rudolf von Scherenberg. Dafür stimmt der Bischof zu, dass die Zentgrafen Johann, Otto und Erhard (Hanns, Ot und Erhart Die Zentgraven genant) ein Gut in Gemünda, das sie bisher als Lehen vom Stift Würzburg hatten, von Apel von Lichtenstein als Afterlehen erhalten dürfen.
Der Ritter Apel von Liechtenstein (genanter her Apel von Liechtenstain) hatte sein eigenes Haus in Gemünda von Bischof Johann von Brunn und dem Stift als Erblehen erhalten. Dafür hatte der Bischof zugestimmt, dass die Zentgrafen Johann, Otto und Erhard (Zentgraven) ein Gut in Gemünda, das sie bisher als Lehen vom Stift Würzburg hatten, von Apel von Lichtenstein als Afterlehen erhalten dürfen. Darüber stellt der Bischof nun eine eigene Urkunde aus, in der die Lehenschaft bestätigt wird.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Sigmund von Schwarzenberg (Swartzenberg) etliche Zinsen, Rechte, Gerichtsbarkeiten und das Recht über den Handlohn und gibt all dies der Stadt Dettelbach (Detelbach) als erbliches Lehen.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht einige Güter in der Gegend um Meinignen an Christof Gerlitzhofer (Gerlitzhofer, Cristof). Diese Güter hatten zuvor Klaus Schilling (Claus Schillings ausflichtig) gehört, der diese verliert, weil er ein Flüchtiger ist. Nach dem Tod Bischof Konrads von Thüngen verleiht Bischof Konrad von Bibra die Güter an Christof Gerlitzhofer erblich.