Heinrich und Dietrich von Bibra (Bibra) übergeben ihren Anteil an der Burg zu Bibra (Bibra) Bischof Otto von Wolfskeel und erhalten ihre Anteile als Lehen zurück. Der Bischof lässt sich das Öffnungsrecht zubilligen, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Die Herren von Lisberg (Liebsperg) verpflichten sich als Dienstmänner Bischof Gerhard von Schwarzburgs und öffnen ihm ihr Schloss.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schließt mit dem Mainzer Erzbischof Adolf von Nassau in Prozelten (Bratselden) eine Erbeinung. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Böhmen, Mainz, Kaiserwahl, Schutz der Stifte, Öffnung der Burgen, Aufteilung von Kriegsbeute, Bundesgenossenkrieg und Prozessrecht für Herren und Untertanen.
Johann von Egloffstein kauft den Zehnt zu Tauberscheckenbach (Scheckenbach) von Leonhard von Ehenheit (Ehenhait) und trägt ihm diesen als Lehen auf. Dafür verschreibt er dem Hochstift die Hälfte des Schlosses und seines Hofs zu Bergtheim (Berchthaim unter den Baumen) mit allen Zugehörigen und öffnet dem Stift auf ewige Zeiten den Hof.
Graf Johann von Wertheim, Pfleger des Hochstifts Würzburg, überträgt den Herren von Stein zum Altenstein (den vom Stain) die Burg Altenstein als erbliches Lehen, das jeweils der erstgeborene Sohn erben solle. Graf Johann behält sich jedoch das Öffnungsrecht vor, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Burg Lichtenburg (Liechtenburg) sowie den mainzischen Teil an der Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) an Graf Georg von Henneberg. Er lässt sich und dem Erzstift Mainz das Öffnungs- und Wiederlösungsrecht zusichern.
Schultes, Johann von: Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Henneberg, Band 1, Leipzig u. Hildburghausen 1788.
Die Pfleger der Hochstifte Würzburg und Bamberg, Gottfried Schenk von Limpurg und Georg Graf von Löwenstein (Leostain) schließen eine Erbeinung. Dabei werden Regelungen getroffen über das Vorgehen gegen Feinde (Veinden Uffhaltung), militärische Unterstützung (Zutzug), Sicherung der Straßen (Strassen zu seubern), Öffnung von Schlössern, Städten und Märkten im Fehdefall (Offnung in Striten), Kriegskosten, Aufteilung von Gefangenen und Gewonnenen(?), Besatzung, Bündnisse.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Looshorn, Johann: Das Bisthum Bamberg von 1400 – 1556 (Die Geschichte des Bisthums Bamberg 4), Bamberg 1900.
In einem Vertrag werden das Öffnungs- und Ablösungsrecht an der Burg Lichtenburg (Liechtenberg) sowie Burg und halber Stadt Bad Salzungen (Saltzungen), welche sich im Pfandbesitz des Grafen Georg I. von Henneberg-Aschach befinden, dem Mainzer Erzbischof Diether von Isenburg zugesichert.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Botenlauben (Botenlauben) mit Arnshausen (Arnshausen), Reiterwiesen (Reitterweisen), Kronungen (Gruningen) und Oberwern (Obern Wird) von den Grafen von Henneberg wieder ab. Dazu leiht Heinrich Steinrück (Stainrück) dem Bischof 3000 Gulden und wird für drei Jahre Pfandherr und Amtmann mit dem Recht, alle Gefälle einzunehmen. Der Bischof behält sich das Öffnungsrecht, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, die Kriegsfolge und Bede vor. Außerdem behält er sich vor, das Amt nach drei Jahren wieder mit 1500 Gulden abzulösen.
Nach der dreijährigen Verpfändung des Amtes Botenlauben an Heinrich Steinrück (Stainruck) verlängert Bischof Rudolf von Scherenberg die Rückzahlungsfrist um weitere drei Jahre und verpfändet Heinrich Steinrück zusätzlich die Bede auf den Dörfern für 1500 Gulden. Er behält sich jedoch auf diesen Dörfern die Erbhuldigung, die Landsteuer, die Folge, die Atzung, die militärische Lagerrechte und die Öffnung vor.