Graf Otto III. von Henneberg-Botenlaube, seine Frau Adelheid und sein Sohn Albrecht (Graue Ot von Hiltenburg, Adelhaid sein gemahl vnd Albrecht sein sun) bekommen das Schloss Hildenburg (Hiltenburg) von Bischof Hermann von Lobdenburg als Erblehen. Die Henneberger stehen unter dem Schutz und Schirm des Würzburger Bischofs.
Bischof Johann von Brunn erhält vom Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun die Burg Lichtenburg (Liechtenberg) sowie einen Teil an Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) für 3000 Gulden verpfändet. Diese Güter verpfändet Bischof Johann von Brunn an Burkhard von der Tann (Than) weiter.
Schannat, Johann Friedrich: Historia Fuldensis in tres partes divisa, cum figuris aeri incisis ...; Codex probationum Historiae Fuldensis, Frankfurt/M. 1729.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 6: 1412-1433, hg. v. Georg Brückner, Meiningen 1873.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 7: 1433 - 1452, hg. v. Georg Brückner, Meiningen 1877.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Bischof Johann von Brunn befreit das Zisterzienserinnenkloster Allendorf (Altendorf) im Gericht Salzungen (Saltzungen) von allen Verpflichtungen gegenüber dem Hochstift.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Burg Lichtenburg (Liechtenburg) sowie den mainzischen Teil an der Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) an Graf Georg von Henneberg. Er lässt sich und dem Erzstift Mainz das Öffnungs- und Wiederlösungsrecht zusichern.
Schultes, Johann von: Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Henneberg, Band 1, Leipzig u. Hildburghausen 1788.
Bischof Johann von Brunn und Graf Georg von Henneberg einigen sich bezüglich der Burg Lichtenburg (Liechtenberg) und dem halben Anteil an Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen). Das Lösungsrecht soll dem Mainzer Erzbischof vorbehalten sein.
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Es werden 1000 Gulden an die Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) verpfändet.
In einem Vertrag werden das Öffnungs- und Ablösungsrecht an der Burg Lichtenburg (Liechtenberg) sowie Burg und halber Stadt Bad Salzungen (Saltzungen), welche sich im Pfandbesitz des Grafen Georg I. von Henneberg-Aschach befinden, dem Mainzer Erzbischof Diether von Isenburg zugesichert.