Lorenz Fries differenziert die unterschiedlichen Arten von Lehen in einem Schaubild: Es existieren geistliche und weltliche Lehen. Die geistlichen Lehen unterscheidet man in diejenigen, welche Seelsorge betreiben (Propsteien, Dekaneien und Pfarreien) und solche, die keine Seelsorge ausüben.
Geistliche Lehen mit Seelsorge werden an Propsteien, Dekaneien, Archidiakonate, Pfarreien und dergleichen verliehen. Zu ihrer Aufgabe gehört das Predigen, die Abnahme der Beichte und das Spenden der heiligen Sakramente sowie alle übrigen Tätigkeiten, die dem geistlichen Wesen ihrer Pfarrkinder dienlich sind.
Die geistlichen Lehen, aus denen keine seelsorgerischen Aufgaben resultieren, werden an die Domherren, Chorherren, Kaplane, Vikare und dergleichen verliehen.
Fries verweist für Informationen über die Stifte, Klöster, Abteien, Propsteien, Orden, Pfarreien, Kirchen, Klausen, Kapellen und andere geistliche Lehen des Bistums Würzburg auf das Liber Privilegiorum und auf einen ausführlichen Bericht im Fiskalatsamt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Bischof Rudolf schlichtet einen Streit zwischen den Herren von Hutten (Huten) und der Stadt Arnstein (Arnstain). Dabei geht es um einen Hof in Müdesheim (Mutishaimer Gunterhoff), die Bede in Bettendorf (Betteldorf), die Bede in Heugrumbach (Grumbach) und ein Kirchenlehen von Maria Sondheim (Sunthaim).
Fries verweist für ein Verzeichnis über die Kollation der geistlichen Lehen, die dem Stift Comburg (Camberg) gehören, und deren Namen und Orte auf den liber emptionum. Papst Innozenz VIII. hat bei der Transformation des Klosters zum Stift die Kollation dieser Lehen dem Würzburger Bischof zugestellt. Solche Lehen befinden sich in Schwäbisch Hall (Hall), Erlach (Erlach), Tüngental (Tungenthal), Gebsattel (Gebsattel), Künzelsau (Contzelsaw), Geifertshofen (Geyselbrechtshoffen), Haßfelden (Haslitzfelden) und Kurenberg.
Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg schließen eine Abrede wegen der Kollation der geistlichen Lehen. Gottfried verpflichtet sich, mit Bischof Lorenz' Unterstützung beim Papst darum anzusuchen, dass er und seine männlichen Nachkommen die Kollation ebenso wie die Erbvogtei als Mannlehen empfangen und tragen dürfen unter der Bedingung, dass dies die Pfarreien und andere inkorporierte Lehen nicht betreffen solle. Von den Propsteien sollen die Schenken nicht mehr als 200 Gulden jährlich nehmen.
Im Zuge der Abmachung zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg werden Gesandte nach Rom geschickt, die aber keine päpstliche Zustimmung erhalten. Deshalb wird zwischen Gottfried und dem Stift Comburg (Camberg) eine neue Abmachung über die Kollation getroffen.
Konrad von Thüngen erhält von Papst Clemens VII. die Erlaubnis, während der nächsten zehn Jahre ein Subsidium von allen geistlichen Lehen zu erheben.