Die Herren von Stetten zu Kocherstetten (Stetten zu Kochenstetten) verkaufen dem Hochstift Würzburg etliche comburgische Lehen. Fries verweist dazu auf einen Eintrag unter dem Wort Contzelsawe.
Die Ganerben von Künzelsau (Contzelsaw) sind die Bistümer Mainz und Würzburg, die Grafschaft Hohenlohe, die Stadt Schwäbisch Hall und die Herren von Stetten zu Kochenstetten. Zunächst haben alle Ganerben einen eigenen Schultheiß gehabt, später einen gemeinsamen.
Bischof Berthold von Sternberg inkorporiert dem Kloster Comburg (Camberg) die drei Pfarreien Künzelsau (Contzelsawe), Schwäbisch Hall (Hall in Swaben) und Steinbach (Stainweg), behält aber dem Hochstift Würzburg das Recht auf Beherbergung (lager) und Verköstigung (atzung) vor, ebenso die würzburgischen Rechte über die jeweiligen Erzpriester.
Jooß, Rainer: Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei (Forschungen aus Württembergisch Franken 4), Sigmaringen 1986.
Simon von Stetten (Stetten) empfängt etliche Zinsen und Frondienste in Künzelsau (Contzelsaw), Baldenhoven, Bibrach und Nagelsberg (Nagelsperg) vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen als Mannlehen.
Simon von Stetten (Steten) empfängt etliche Nutzrechte in Künzelsau (Contzelsawe) als Mannlehen vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen.
Das Kloster Comburg (Camberg) beteiligt sich zur Hälfte an den Würzburger Kosten der Gesandtenmission an den kasierlichen Hof und auch an den Kosten, die zur Umwandlung des Klosters in ein Stift notwendig sind. Zur Finanzierung verpfänden Abt Andreas und der Konvent mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Bewilligung etliche Güter für 6000 Gulden an die Grafen Albrecht und Kraft von Hohenlohe. Diese verpflichten sich gegenüber Bischof Rudolf, die verpfändeten Güter künftig als Mannlehen vom Hochstift Würzburg zu empfangen.
Bischof Rudolf von Scherenberg schließt ein Bündnis mit den Grafen Albrecht und Kraft IV. von Hohenlohe, worin diese vereinbaren, die Verlegung des Landkapitelsitzes Künzelsau (Contzelsaw) nach Ingelfingen (Ingelfingen) zu achten.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Bischof Rudolf von Scherenberg verlegt das Landkapitel bis auf Widerruf von Künzelsau (Contzelsawe) in die hohenlohische Stadt Ingelfingen (Ingelfingen).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Fries verweist für ein Verzeichnis über die Kollation der geistlichen Lehen, die dem Stift Comburg (Camberg) gehören, und deren Namen und Orte auf den liber emptionum. Papst Innozenz VIII. hat bei der Transformation des Klosters zum Stift die Kollation dieser Lehen dem Würzburger Bischof zugestellt. Solche Lehen befinden sich in Schwäbisch Hall (Hall), Erlach (Erlach), Tüngental (Tungenthal), Gebsattel (Gebsattel), Künzelsau (Contzelsaw), Geifertshofen (Geyselbrechtshoffen), Haßfelden (Haslitzfelden) und Kurenberg.
Künzelsau (Contzelsaw) ist ein Ganerbendorf. Da sich dort zahlreiche Fehden zutragen, wird Bischof Lorenz von Bibra ebenfalls Ganerbe, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.