Fries verweist für die Rechte des Hochstifts Würzburg in Künzelsau und Bibrach in Bezug auf die Kriegsfolge auf den liber capitulari.
Die Ganerben stellen in Amorbach einen Burgfrieden und eine Ordnung auf, die jeder Ganerbe persönlich geloben muss.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Güter, Zinsen und andere Rechte in Künzelsau von Zürich von Stetten (Steten).
Bischof Lorenz von Bibra kauft Nutzrechte, Gefälle, Einkommen, Rechte sowie ein Teil am Künzelsauer Gericht für 350 Gulden von Kilian von Stetten (Steten).
Bischof Lorenz von Bibra wird als Ganerbe von Künzelsau (Contzelsaw) angenommen, gelobt den Burgfrieden und übergibt sein Revers.
Das Hochstift Würzburg, die Grafen von Hohenlohe, die Stadt Schwäbisch Hall (Hall) und die Herren von Stetten zu Kochenstetten (Stetten) stellen erneut eine Ordnung auf.
Nach Bischof Lorenz von Bibras Tod gelobt dessen Nachfolger Konrad von Thüngen Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben im Handgang den Burgfrieden und empfängt daraufhin von den Einwohnern die Erbhuldigung.
Bischof Konrad von Thüngen kauft die Hälfte an der Weinkelter auf dem Burghof samt anderen Zinsen und Rechten in Künzelsau für 337 Gulden, ein Pfund und 26 Pfennige von Christof dem Älteren, Christof dem Jüngeren und Simon von Stetten (Steten).
Bischof Konrad von Bibra gelobt im Domherrnhof Rödelsee in Würzburg (hof Rotelsehe in der grossern stuben) Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben den Burgfrieden. Die Einwohner leisten allein dem Bischof und nicht dem Domkapitel die Erbhuldigung.
Richard von der Kere (von der Kere) und Martin von Rotenhan (Rotenhan) nehmen anstelle von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt die Erbhuldigung entgegen.