Die Ganerben von Künzelsau (Contzelsaw) sind die Bistümer Mainz und Würzburg, die Grafschaft Hohenlohe, die Stadt Schwäbisch Hall und die Herren von Stetten zu Kochenstetten. Zunächst haben alle Ganerben einen eigenen Schultheiß gehabt, später einen gemeinsamen.
Bischof Berthold von Sternberg inkorporiert dem Kloster Comburg (Camberg) die drei Pfarreien Künzelsau (Contzelsawe), Schwäbisch Hall (Hall in Swaben) und Steinbach (Stainweg), behält aber dem Hochstift Würzburg das Recht auf Beherbergung (lager) und Verköstigung (atzung) vor, ebenso die würzburgischen Rechte über die jeweiligen Erzpriester.
Jooß, Rainer: Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei (Forschungen aus Württembergisch Franken 4), Sigmaringen 1986.
Bürgermeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall) nehmen den Comburger (Camberg) Abt Konrad von Münkheim gefangen, weswegen Bischof Andreas von Gundelfingen rechtlich gegen sie vorgeht.
Kaiser Friedrich III. entzieht der Stadt Schwäbisch Hall (Halle am Kochen) die Vogteirechte über das Kloster Comburg (Camberg) und verleiht diese für immer dem Würzburger Bischof. Fries verweist für diesen Vorgang auf das Stichwort Camberg.
Schutz und Schirm über Abt, Prior und Konvent von Comburg (Camberg) samt den dazugehörigen Personen und Gütern ist einst im Besitz der benachbarten Stadt Schwäbisch Hall (Halle) gewesen. Die Mönche wollen allerdings, dass ihr Kloster wie das nahe gelegene Ellwangen (Elwangen) in ein Chorherrenstift umgewandelt wird (fing an, das laidig claid die kutte si ubel zutrucken). Da sie dies aber ohne die tatkräftige Unterstützung ihres Ordinarius Bischof Rudolf von Scherenberg nicht hätten erreichen können, bitten sie ihn aufgrund ihrer guten Beziehungen um seine Hilfe. Bischof Rudolf verspricht seine Hilfe unter der Bedingung, dass das Kloster die Kosten für die Umwandlung trägt und nunmehr nur noch den Würzburger Bischof oder eine von diesem eingesetzte Person als Vogt-, Schutz- und Schirmherrn anerkennt. Das Kloster Comburg samt den dazugehörigen Personen und Gütern akzeptiert sämtliche Bedingungen und erklärt, dass es unmittelbar im Herzogtum Franken liegt und der geistlichen und weltlichen Obrigkeit des Hochstifts Würzburg untersteht, und bestätigt dies schriftlich.
Die Dörfer Sommerhausen (Somerahausen), Winterhausen (Winterahausen) und Lindelbach (Lindelbach) gehen von den Herren von Hohenlohe auf die Herren von Limpurg über. Die Schenken Wilhelm und Friedrich von Limpurg (Schenck von Limpurg) tragen diese drei Dörfer sowie Gollhofen (Golhofen) dem Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg als Mannlehen auf, der ihnen im Gegenzug die Vogtei über das Stift Comburg (Camberg) überträgt.
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Stadtmeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall am Kochen), die bisher Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) innegehabt haben, verfolgen mit Unbehagen, dass der Würzburger Bischof die Vogtei über das Kloster Comberg (Camberg) den Schenken überträgt. Sie wenden sich daher an Friedrich III. und erlangen, dass dem kaiserlichen Fiskal befohlen wird, rechtlich gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und die Schenken von Limpurg vorzugehen und ihnen bei Strafandrohung zu gebieten, der Vogtei zu entsagen. Angesichts dieser Situation einigen sich Bischof Rudolf und die Schenken, zwei adlige Gesandte zu Friedrich III. zu schicken, um die Angelegenheit klarzustellen sowie die Genehmigung des zwischen Würzburg und Limpurg geschlossenen Vertrags zu erbitten. Wilhelm Schenk von Limpurg bestätigt schriftlich, sich an den Kosten für die Gesandtenmission zu beteiligen.
Christoph Marschall von Ostheim (Marschalck) und Johann von Holz (Holtz), den Fries für den Bruder des Comburger Abtes hält, werden mit Beglaubigungsschreiben und Anweisungen an den kaiserlichen Hof geschickt. Sie erreichen, dass Friedrich III. Vogtei, Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) entzieht und unwiderruflich dem Hochstift Würzburg zustellt. Das Hochstift kann die Rechte entweder unmittelbar oder mittelbar wahrnehmen.
Fries verweist für ein Verzeichnis über die Kollation der geistlichen Lehen, die dem Stift Comburg (Camberg) gehören, und deren Namen und Orte auf den liber emptionum. Papst Innozenz VIII. hat bei der Transformation des Klosters zum Stift die Kollation dieser Lehen dem Würzburger Bischof zugestellt. Solche Lehen befinden sich in Schwäbisch Hall (Hall), Erlach (Erlach), Tüngental (Tungenthal), Gebsattel (Gebsattel), Künzelsau (Contzelsaw), Geifertshofen (Geyselbrechtshoffen), Haßfelden (Haslitzfelden) und Kurenberg.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).