Bischof Erlung macht dem Domkapitel in Würzburg das Dorf Gänheim (Gainhaim etwan Gawenhaim und Gowenhaim genant, ain dorf im Werngrunt gelegen), welches er zuvor durch ein Tauschgeschäft erhalten hatte, zur Pfründe.
In Bischof Hermann von Lobdeburgs Regierungszeit werden die Pfründe eines Domherren für 500 Mark Silber verpfändet.
Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker zu Sweinfurt) trägt den Zehnten zu Sennfeld (Sendeluelt) als Mannlehen des Stifts. Als Betz Rückert zu Schweinfurt ein Spital in Gerolzhofen (Geroldshofen) stiftet, bittet er Bischof Johann von Egloffstein, zu gestatten, dass der Zehnte durch einen Mittelsmann an das Spital geht. Der Bischof gibt seine Zustimmung, stellt aber die folgenden Bedingungen: jedes Jahr am 29. September (Michaelis) sollen zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden. Außerdem soll über einen Zeitraum von 12 Jahren am Gründonnerstag ein Gebet für die Armen gesprochen werden. Am selben Tag sollen sie auch gespeist werden und ein Viertel Wein erhalten. Zusätzlich darf im Spital keine Pfründe verkauft werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, fällt der Zehnt dem Stift heim.
Bischof Rudolf von Scherenberg und das Domkapitel einigen sich darauf, beim Papst darum zu bitten, das Kloster Comburg (Camberg) auf Kosten der Schenken von Limpurg (schencken von Limpurg) in ein weltliches Stift umzuwandeln. Dafür soll den Schenken die Kollation der Pfründe und Vikarien zustehen, sofern der Papst zustimmt.
Bischof Lorenz von Bibra vereinbart mit den Schenken von Limpurg (Limperg), wie man bezüglich der Verleihung der Pfründe des Stifts Comburg (Camberg) verfahren soll.
Bischof Konrad von Thüngen erfährt, dass die Comburger Kanoniker Kraft von Ruxingen (Ruxingen; Dekan), Georg von Biswangen (Biswangen), Weiprecht Schenk von Schenkenstein (Schenckenstain) und Georg von Munchingen (Mutichingen) gegen seine 1523 erlassene Ordnung massiv verstoßen haben. Deshalb lässt der die drei letztgenannten in Würzburg inhaftieren und suspendiert alle vier für zehn Jahre von ihren Pfründen.
Bartholomäus Leinkauf (Leinkauf), ein Pfarrer im Dom zu Würzburg, ist Christof Welser (Welser), Dompropst zu Regensburg, eine Pension in Höhe von 40 Gulden für zwei Jahre schuldig. Aus Gnade übernimmt Bischof Konrad von Thüngen davon 20 Gulden.
Auf Antrag Bischofs Konrad von Bibra gestattet das Stift Haug dem Kanoniker Johann Armbruster (Armbrüster), Lizentiat theol., die Kollegs in Worms (Wermbs) und Regensburg (Regenspergk) bei Erhalt seiner Pfründe zu besuchen.
Christoph von Köln (Cöln) übergibt dem Spital zu den 14 Nothelfern in Würzburg drei Sechstel des Zehnten in Adelshofen (Adelnhoven) und erhält dafür ebendort eine Pfründe auf Lebenszeit und jährlich 25 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).