Bischof Lorenz von Bibra gibt dem - nach der Umwandlung - Stift Comburg (Camberg) eine Ordnung, ebenso Bischof Konrad von Thüngen acht Jahre später.
Bischof Konrad von Thüngen erfährt, dass die Comburger Kanoniker Kraft von Ruxingen (Ruxingen; Dekan), Georg von Biswangen (Biswangen), Weiprecht Schenk von Schenkenstein (Schenckenstain) und Georg von Munchingen (Mutichingen) gegen seine 1523 erlassene Ordnung massiv verstoßen haben. Deshalb lässt der die drei letztgenannten in Würzburg inhaftieren und suspendiert alle vier für zehn Jahre von ihren Pfründen.