Bischof Konrad von Thüngen schließt sich dem für elf Jahre geschlossenen Schwäbischen Bund an. Über diese Zeit wurden zwei besondere Bücher angelegt.
Bischof Konrad von Thüngen verbietet den Einwohnern des Hochstifts, Geächtete und Landfriedensbrecher aufzunehmen oder diesen zu helfen.
Georg Leidschacher (Laidschacher) verschreibt Bischof Konrad von Thüngen einen jährlichen Zins in Geldersheim (Geltershaim), zahlbar am Walpurgistag (1. Mai). Dieser kann für 1000 Gulden wieder abgelöst werden.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Ambrosius Geyer (Geir) aus Ingolstadt (Ingolstat) eine jährliche Gült von 50 Gulden im Dorf Eßfeld (Aisvelt), welche für 1000 Gulden wieder einzulösen ist.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich mit Mainz (Albrecht von Brandenburg), Trier (Johann III. von Metzenhausen), der Pfalz (Ludwig V. der Friedfertige) und Hessen (Philipp I. der Großmütige) für 20 Jahre. Dieses Bündnis wird Reinisch Ainigung genannt.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich für 20 Jahre mit dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg, dem Trierer Erzbischof Johann von Metzenhausen, dem Pfalzgrafen Ludwig V. und dem hessischen Landgrafen Philipp.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich für 20 Jahre mit Pfalzgraf Ludwig V., dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg, dem Trierer Erzbischof Johann III. von Metzenhausen und dem hessischen Landgrafen Philipp I.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Anna von Schweigern (Swegerrin) einen jährlichen Zins von 100 Gulden im Dorf Eßleben (Aisleuben), welcher für 2000 Gulden wiedereinzulösen ist. Zum Zeitpunkt des Eintrags ist dieser bereits abgelöst.
Bischof Konrad von Thüngen stellt eine Almosenordnung auf.
Ein Acker zu Langheim uf der Schut neben der weide gibt Bischof Konrad von Thüngen folgenden Personen in gleichen Teilen auf Widerruf: Hans Heier (Haier), Lorenz Kitner (Kitner), Philipp Engelhart (Engelhart) sowie an die Vormünder der Kinder von Konrad Bopenlauer (Bopenlaur). Die genannten Personen müssen jährlich vier Fastnachtshühner entrichten.