Bischof Andreas von Gundelfingen erlässt eine Satzung gegen all jene, die sich gegen den Klerus mit deren Kirchen und Gütern in irgendeiner Weise vergehen. Als Strafe werden Bann und Interdikt aufgeführt. Dies gilt auch für Helfer und Ratgeber solcher Aktionen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot für alle Ämter des Bistums, dass kein Getreide ausgeführt werden darf.
Das Verbot über die Ausfuhr von Getreide aus der Stadt wird von Bischof Rudolf von Scherenberg erneut bestätigt.
Weil trotz eines vorangehenden Verbots immer noch Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt wird, erlässt Bischof Rudolf von Scherenberg erneut ein Gebot, dass kein Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt werden darf - weder zu Land noch zu Wasser - und erinnert an die Bußzahlungen, die für den Verstoß fällig sind. Den Angehörigen des gesamten Hochstiftsgebiets ist es jedoch erlaubt, in allen Städten und Märkten des Stifts Getreide an andere Stiftsangehörige zu verkaufen.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt und erneuert das Gebot, kein Getreide aus dem Gebiet des Hochstifts auszuführen. Anlass dafür ist die magere Getreideernte.
König Maximilian I. erlässt einen Edikt, der jegliche Gotteslästerung und das Fluchen verbietet.
Weil der Getreidepreis im Bistum steigt, erlässt Bischof Lorenz von Bibra nach Einfuhr der Getreideernte ein Gebot für das gesamte Gebiet, dass kein Getreide aus dem Hochstift ausgeführt werden darf. Bei Verstoß wird der Gewinn des Verkaufs eingezogen und eine Strafzahlung wird fällig. Es ist allerdings gestattet, Getreide in den Städten und Märkten des Bistums zu verkaufen.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet den Bewohnern des Hochstifts Würzburg, Barette, Filzhüte und Brusttücher zu tragen.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet seine Untertanen, Berette sowie gefilzte Hemden und Brusttücher zu tragen.
Bischof Konrad von Thüngen verbietet den Einwohnern des Hochstifts, Geächtete und Landfriedensbrecher aufzunehmen oder diesen zu helfen.