Ulrich von Aufseß (Auffsas) muss wegen seiner spruche gegen das Hochstift Würzburg 600 Gulden zahlen.
Ein Streit zwischen Konrad Hoffmann (Contz Hofman) und dem Abt von Oberzell wird vertragen. Hoffmann beginnt erneut eine Fehde, richtet Schäden an und wird letztlich in Rottweil (Rotweil) enthauptet.
Goswin von Absberg (Absberg) unterstützt Leopold Küchenmeister (Kuchenmaister) bei dem gescheiterten Einnahmeversuch von Ochsenfurt (Ochsenfurt). Als Sühne trägt er dem Hochstift Würzburg seine Güter in Dannhausen (Danshausen) als Lehen auf.
Weil die Comburger (Camberg) Mönche ihrem Abt Konrad von Münkheim nicht gehorchen, genehmigt Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg diesem, die Mönche zu bestrafen.
Götz Schenk von Lichtenstein, der einen Teil der Burg Lichtenstein (Liechtenstain) besitzt, wird von Erasmus von Rotenhan (Rotenhan) gefangen genommen, und dieser nimmt ihm den Anteil an der Burg ab. Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt jedoch Erasmus von Rotenhan in Haft und erwirkt, dass er Götz Schenk auf Urfehde freilässt und ihm seinen Teil an der Burg wieder überlässt. Erasmus von Rotenhan muss sich zudem für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.
Papst Alexander VI. gibt Bischof Lorenz von Bibra und seinen Nachfolgern die Freiheit, straffällige Priester durch ein Gremium bestehend aus einem Bischof, zwei Äbte und sechs Priesters zu degradieren oder zu entweihen.
Bischof Konrad von Thüngen nimmt wegen Georg Rauingers (Rauinger) Beteiligung am Bauernkrieg dessen Haus zum Daniel in Würzburg in Besitz und verkauft dieses an Johann von Riedern (Riedern).
Bischof Konrad von Thüngen erfährt, dass die Comburger Kanoniker Kraft von Ruxingen (Ruxingen; Dekan), Georg von Biswangen (Biswangen), Weiprecht Schenk von Schenkenstein (Schenckenstain) und Georg von Munchingen (Mutichingen) gegen seine 1523 erlassene Ordnung massiv verstoßen haben. Deshalb lässt der die drei letztgenannten in Würzburg inhaftieren und suspendiert alle vier für zehn Jahre von ihren Pfründen.
Der Priester Ludwig Fabri (Fabri), Sohn der Dorothea Schmid (Schmidin) aus Arnstein (Arnstain), münzt falsche neue Pfennige und verlässt daraufhin, um der Strafe zu entgehen, die Stadt. Als seine Mutter verstirbt, konfisziert Bischof Konrad von Thüngen deren Güter und überträgt sie seinem Zinsmeister Fritz Beck (Beck).
Der 1525 im Zuge des Bauernkrieges aufgelöste äußere Rat (Oberrath) wird nach dem Tod Bischof Konrad von Thüngens wieder eingerichtet. Daraufhin erneuert und verbessert der Rat die Almosenordnung und lässt sie drucken.