Bürgermeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall) nehmen den Comburger (Camberg) Abt Konrad von Münkheim gefangen, weswegen Bischof Andreas von Gundelfingen rechtlich gegen sie vorgeht.
Bischof Johann von Egloffstein trägt Schultheiß, Bürgermeister und Rat von Mellrichstadt (Melrichstat) auf, eine Backordnung (beckenordung) aufzustellen.
Der Marschall Georg von Gebsettel, genannt Rack (Rack), und seine Frau Kunigunde verkaufen eine Kemenate vor dem Dettelbacher Stadttor (Detelbach) samt den dazugehörigen Lehen, Zinsen, Gerichtsrechten sowie Zinsleuten und Güter für 1000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg. Bürgermeiser und Rat von Dettelbach übernehmen die Kaufsumme und erhalten dafür die Nutzungsrechte an den betroffenen Gütern, doch Bischof Rudolf behält sich die Erbhuldigung, die Kriegsfolge und andere Rechte auf den Zinsleuten vor.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhält 800 Gulden vom Würzburger Rat als Pfandsumme mit der Bedingung, solange er dieses Geld nicht auslöst, darf in Würzburger weder Bier gebraut noch ausgeschenkt werden außer das Nauburgisch[e] und Einbeckisch[e] Bier.
Bischof Rudolf von Scherenberg verträgt Bürgermeister und Rat von Dettelbach (Detelbach) mit Michael Crontal (Crontal) und Andreas Korner (Korner). Mit ersterem gab es wegen Steuern und der Badstube, mit letzterem wegen der Schmiede Streitigkeiten.
Stadtmeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall am Kochen), die bisher Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) innegehabt haben, verfolgen mit Unbehagen, dass der Würzburger Bischof die Vogtei über das Kloster Comberg (Camberg) den Schenken überträgt. Sie wenden sich daher an Friedrich III. und erlangen, dass dem kaiserlichen Fiskal befohlen wird, rechtlich gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und die Schenken von Limpurg vorzugehen und ihnen bei Strafandrohung zu gebieten, der Vogtei zu entsagen. Angesichts dieser Situation einigen sich Bischof Rudolf und die Schenken, zwei adlige Gesandte zu Friedrich III. zu schicken, um die Angelegenheit klarzustellen sowie die Genehmigung des zwischen Würzburg und Limpurg geschlossenen Vertrags zu erbitten. Wilhelm Schenk von Limpurg bestätigt schriftlich, sich an den Kosten für die Gesandtenmission zu beteiligen.
Der Abt von Bildhausen sowie Bürgermeister und Rat von Würzburg streiten sich wegen der steuerlichen Stellung des Hofmanns des Abtes, der im Hof des Klosters zu Würzburg wohnt. Bischof Lorenz von Bibra vergleicht beide Parteien: Solange dieser kein Würzburger Bürger sei, keine erblichen Güter in der Würzburger Mark besitze und auch sonst dort kein Gewerbe oder Handel treibe, müsse er keine Abgaben wie ein Würzburger Bürger leisten und darf zur Erhaltung des Hofes und des Kloster Einkäufe tätigen wie ein Bürger zu Würzburg.
Abt und Konvent von Ebrach verleihen eine Mühle in Kaltenhausen (Caltenhausen) an Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Untereisenheim (Unter Eisenshaim).
Der 1525 im Zuge des Bauernkrieges aufgelöste äußere Rat (Oberrath) wird nach dem Tod Bischof Konrad von Thüngens wieder eingerichtet. Daraufhin erneuert und verbessert der Rat die Almosenordnung und lässt sie drucken.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt stellt eine neue Ordnung für den Bürgermeister und den Rat in Gerolzhofen (Geroldshofen) auf. Herr Ludwig von Hutten (her Ludwig von Huten riter) und der Sekretär Johann Schätzlein (Hanns Schetzlein Secretari) veröffentlichen die neue Ordnung in Gerolzhofen.