Der Bürgermeister, der Rat, die Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), Würzburg und andere Städte verbünden sich gegen den Bischof Gerhard von Schwarzburg. Sie verlieren bei der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) und vertragen sich wieder mit dem Bischof.
Konrad von Hutten aus Trimberg (Contzen von Huten zu Trimperg) schuldet Bischof Johann von Brunn 2260 Gulden. Für die Zahlung verweist Konrad auf die Stadt und Bürger von Münnerstadt (Münrichstat). Sie sollen in den ersten drei Jahren 1800 Gulden und im vierten Jahr 460 Gulden zahlen.
Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Münnerstadt (Münrichstat) bewilligen dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz.
Graf Michael von Wertheim (Micheln zu Werthaim) schuldet Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihm die Stadt Münnerstadt (Münrichstat), welche die Schulden in sechs Jahren bezahlen soll. Darüber gibt er ihm einen Heißbrief an den Bürgermeister und Rat der Stadt.
Johann Motsiedler (Hanns Motsidler) ist aufgrund etlicher Forderungen der Feind Bischof Gottfrieds Schenk von Limpurg. Der Rat zu Nürnberg (Nurenberg) verträgt die beiden 1447. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg soll Johann für seine Forderungen 300 Gulden zahlen. Johann quittiert ein Jahr später den Erhalt von 200 Gulden. Die restlichen 100 Gulden werden ihm später auch bezahlt.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) sind sich wegen der Bede uneinig mit den Dörfern Salz (Saltz), Mühlbach (Mulbach), Altenbrend (Brend) und Hersfeld (Hersueld). Bischof Rudolf von Scherenberg klärt diese Uneinigkeit.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg) einigen sich auf einen Eid, den der Rat und die Schöffen von Münnerstadt leisten sollen.
Die Bestimmungen für den Münzmeister besiegelt Bischof Lorenz von Bibra gerichtlich mit den Bürgermeistern und Räten von Würzburg. Diese sollen die Aufsicht über die Münzen und den Münzmeister führen.
Der Bürgermeister und Rat von Münnerstadt (Munrichstat) erhalten ein Revers, in dem steht, dass ihnen die Bede für die Zeit der Befreiung erlassen wird. Dies geschieht nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Güte.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt sich mit dem Domkapitel und dem Rat über den Bau einer neuen Mühle am Main. Dies wird vor Gericht bestimmt.