Es gibt zwei Gerichte, die außerhalb der Stadt Würzburg, aber innerhalb des Gebiets des Hochstifts beziehungsweise des Herzogtums gehalten werden: Erstens das Zent- oder Halsgericht. Für genauere Informationen über die Geschichte und Herkunft des Gerichts, über dessen Rechte, Ordnungen, Zugehörungen, Schöffen etc. verweist Fries auf sein Zentbuch. Wenn jemand gegen das Urteil des Hals- oder Zentgerichts klagen möchte, muss er dies am Brückengericht bzw. das Landrecht bzw. die Oberste Zent tun. Zweitens haben die Städte, Märkte und Dörfer, die in den Ämtern des Stifts liegen, teilweise ihre eigenen Gerichte, die über Fälle entscheiden, die nicht vor das Land-, Zent- oder Halsgericht gehören. Dies betrifft vor allem Fälle, wo es um Besitz und Persönliches geht. Das Stadt- oder Marktgericht kann sich bei Fällen, bei denen es um mehr als zwölf Gulden geht, an das Landgericht oder an den Bischöflichen Rat wenden. Fälle, bei denen es um zwölf Gulden oder weniger geht, müssen am Stadt- oder Marktgericht entschieden werden. Wenn sich hingegen jemand gegen ein Urteil eines Dorfgerichts Berufung einlegen will, dann muss er sich an den Amtmann des jeweiligen Dorfes wenden. Wenn es um mehr als zehn Gulden geht, darf Beschwerde am Landgericht oder bei der Bischöflichen Kanzlei eingelegt werden. Wenn es um weniger geht, verbleibt der Fall beim Dorfgericht.
Die Ort Gerolzhofen (Geroldshouen) ist eine Stadt und ein Amt des Stifts Würzburg. Zu Gerolzhofen gehören folgende Ortschaften: Lindelach (Lindelach), Rügshofen (Rugshofen), Frankenwinheim (Windhaim), Michelau im Steigerwald (Michelaw), Dingolshausen (Dingolshausen), Trossenfurt (Trossenfurt), Dürrfeld (Durrfeld), Prüßberg (Brusberg) und Prölsdorf (Brelsdorf). Gerolzhofen dient außerdem als Sitz zahlreicher Burgmannen des Stifts: die Familie Brackenlohr (die Brackenlarer), das Rittergeschlecht Lamprecht (die Lamprechten), die Chorherren des Stifts Haug (die Haugen), das Rittergeschlecht von Langheim (die von Lanckheim) und die Ritter von Stettenberg (die Stetenberger).
König Heinrich [VII.] erlässt ein Privileg (gemeint ist das Statutum in favorem principum). Er sichert darin den Fürsten zu, keine neuen Burgen oder neue Städte zu bauen, welche den Fürsten zum Nachteil gereichen würden. Dieses Privileg bestätigt sein Vater Kaiser Friedrich II. ein Jahr später. Auch in den Gebieten der geistlichen Herren soll keine neue Burg oder neue Stadt durch den König errichtet werden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg wird mit den abtrünnigen Städten vertragen.
Nach dem fränkischen Städtekrieg und der Schlacht bei Bergtheim (Berchthaim) kommt es zu einem Einungsvertrag zwischen dem Bürgermeister und Rat der Stadt Gerolzhofen (Geroldshofen) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg. Hierfür verweist Fries auf seine eigene Bischofs-Chronik.
Die Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen (Geroldshouen) sind mit allen Gefällen, Nutzungsrechten und Zugehörungen während der Regierungszeit Bischofs Gerhard von Schwarzburg verpfändet. An wen es verpfändet war, ist laut Fries nicht aufgezeichnet worden. Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Ritter Wilhelm von Thüngen, Hofmeister, (heren Wilhelmen von Thungen ritter seinem hofmaister) und löst damit die verpfändete Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen wieder aus und verpfändet es weiter an Wilhelm von Thüngen.
Bischof Johann von Egloffstein trägt Schultheiß, Bürgermeister und Rat von Mellrichstadt (Melrichstat) auf, eine Backordnung (beckenordung) aufzustellen.
Ritter Johann von Kronenberg (Hanns von Croneberg riter) leiht Bischof Gerhard von Schwarzburg 7200 Gulden, die er Johann von Kronenberg nach einer bestimmten Zeit wiedergeben soll. Für die Verpfändung werden eine Reihe von Bürgen aufgestellt: Graf Ludwig von Rieneck (Graue Ludwig von Rienek), Eberhard Schenk von Erbach (Schenck Erberhart von Erpach), Konrad Schenk von Erbach (Schenck Conrat von Erpach), Konrad von Bickenbach (her Conrad von Bickenbach), Werner Kolbing (Wernher Kolbing), Konrad von Fechenbach (Conrad von Vechenbach), Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), Johann von Rodenstein (Johann von Rotenstain), Burkhard (Burchart von Seckendorf), Georg Vogt (Gotz Vogt) und Richard von Elm (Reichart von Elma). Aber Johann von Kronenberg erhält das Pfand und die Zinsen dafür nicht wieder, weshalb die Bürgen eine Mahnung an Bischof Gerhard schicken. Nach dem Tod des Bischofs bezahlt dessen Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein die Schulden bei Ritter Johann von Kronenberg auch nach vier Jahren im Amt nicht. Als Johann von Kronenberg das Geld wieder zurück möchte, setzt der Bischof eine neue Schuldverschreibung auf, die sowohl die ursprünglichen 7200 Gulden als auch die Zinsen von 800 Gulden beinhaltet. Der Bischof verpflichtet sich, diese Schulden in den nächsten zwei Jahren zubezahlen und verpfändet dem Ritter Johann von Kronenberg als Sicherhei die Stadt und das Amt Gerolzhofen (Geroldshofen). Für diese neue Verpfändung werden dieselben Bürgen wie zuvor aufgestellt und zusätzlich Domherr Heinrich von Witzleben (Hainrich von Witzleben domhere).
Kaiser Karl V. übertragt dem Hochstift Würzburg zahlreiche Burgen, Städte und andere Güter, die an das Stift durch Tausch, Kauf oder andere Verträge gekommen sind.
Zwischen Graf Wolfgang von Castell und der Stadt Iphofen (Iphoven) kommt es zu einem Streit über etliche Waldstücke, der gütlich vertragen wird.