Die Arnsteiner (Arnstain) Bürgerfamilie Wolf (Wolf) erhält die Erlaubnis, am Riedener Mühlbach (Rederbach) bei Mühlhausen (Mulhauser markung) im Amt Arnstein (Arnstain) eine neue Mühle zu bauen, die sie fortan vom Hochstift als Lehen empfangen sollen.
In Homburg am Main (Hohenburg am Main) gilt das Recht, dass sich Männer und Frauen, die einem fremden Leibherren verpflichtet sind, wenn sie sich dort niederlassen und nach Jahr und Tag nicht von ihm zurückgefordert werden, durch die Annahme des Bürgerrechtes der Leibeigenschaft ledig machen können.
Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach und seine Vorfahren sind Pfandherren von Amt und Stadt Lauda (Lauden) gewesen, die dem Hochstift Würzburg gehört haben. Von den Leibeigenen des Hochstifts in Königshofen (Tauberkonighofen) haben sie daher 20 Gulden in Münzen verlangt. Die Leibbede von Königshofen hat aus diesem Grund auch die Hertzog leibbet geheißen, und als das Pfand an die Grafen von Rieneck gekommen ist, die Rienische leibbet. Wegen des Pfandes haben die Leibeigenen noch eine weitere Abgabe leisten müssen, den sogenannten schultaissen. Pfalzgraf Otto vermittelt nach einem Streit einen Vertrag zwischen den Leibeigenen in Königshofen und den Bürgern von Lauda. Die Bürger von Lauda sollen, wenn sie in einen Ort ziehen, in dem die Bede erhoben wird, diese entsprechend ihres Vermögens mitfinanzieren. Die Leibeigenen aus Königshofen, die nach Lauda ziehen, müssen keine Leibbede bezahlen. Zuvor haben die Königshofener verlangt, dass sie von der Leibeigenschaft frei wären, wenn sie sich in Lauda niederließen. Die Bürger aus Lauda haben ursprünglich nicht in die Königshofener Leibbede einbezahlen wollen.
Die Würzburger Bürger schreiben mit Zustimmung des Bischofs Rudolf von Scherenberg ein allgemeines Armbrustschießen (Landschiessen) aus.
Die Würzburger Bürger schreiben ein allgemeines Landschießen mit Armbrüsten und Handbüchsen aus.
Bürgermeister und Rat der Stadt Würzburg schreiben ein Armbrustschießen aus.
Anselm von Eltershofen (Eltershoven) kauft von den Herren von Wichsenstein (Wichsenstain) einen Hof in Oberlauda (Oberlauden). Über die daraus resultierenden Verpflichtungen und Rechte (gerechtickait) einigt er sich mit der Gemeinde.
Bezüglich der gekauften Häuser in Oberlauda (Obernlauden) schließt Anselm von Eltershofen (Anshelm Eltershofen) einen Vertrag mit der Gemeinde.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt löst für 200 Gulden alle Bürger der Stadt Lauda (Lauden) von jeder Form der Leibeigenschaft. Zuvor haben die in einem anderen Würzburgischen Ort lebenden Bürger Laudas, in dem die Leibbede erhoben worden ist, diese mittragen müssen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet der Würzburger Bürgerschaft, im Stadtteil Pleich (Plaichach), den Zwinger gegen dem Ochsen für Schießübungen mit kleinen Stellbögen (eine Art Armbrust) wieder aufzurichten.