Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bischof Hermann Hummel von Lichtenbergs Fürbitte den Bürgern von Arnstein (Arnstain) das Recht, einzig vor ihrem Stadtgericht belangt zu werden, sowie einen Jahrmarkt an Johannis. Dies wird später von König Ruprecht von der Pfalz und Kaiser Maximilian I. bestätigt.
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 2 (1400-1410), hg. v. Lambert Graf von Oberndorff u. Manfred Krebs, Innsbruck 1939.
Bayerisches Städtebuch, Teil 1: Franken (Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte 5) Stuttgart 1971.
Bischof Johann von Egloffstein trägt Schultheiß, Bürgermeister und Rat von Mellrichstadt (Melrichstat) auf, eine Backordnung (beckenordung) aufzustellen.
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) befürchten, dass sie von den Schweigerern (Swaigerer) zu sehr belastet werden, wenn sie in deren Gewalt kommen. Deshalb übernehmen sie den Großteil der Pfandsumme in Höhe von 5000 Gulden und verpflichten sich auf drei Zahlungsziele. Bischof Johann von Egloffstein übernimmt die restlichen 600 Gulden, damit die Gesamtschuld abgetragen wird und Schloss, Stadt und Amt wieder abgelöst werden. Bischof Johann befreit außerdem die Bürger von Karlstadt für sechs Jahre von sämtlichen Abgaben.
Bischof Johann von Brunn erlaubt den Bürgern von Karlstadt (Carlstat), eine Mühle am Main zu bauen, allerdings ohne den Strom des Wassers und die Schifffahrt zu beeinträchtigen. Die Müller sollen von der Mühle nit zu grosse nutz nehmen und eine jährliche Gült von zwölf Malter Korn abliefern.
Mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Graf Johann III. von Wertheim für 5000 Gulden eine jährliche Einnahme von 225 Gulden von Schultheiß, Dorfmeister und der Gemeinde von Unterleinach (Niderleinach) an Eitel Voit von Rieneck (Voit von Rienek).Zudem wird festgeschrieben, dass das Hochstift Würzburg die Pfandsumme wieder ablösen kann. Von dieser Vereinbarung sind auch Besitzungen in Burg, Stadt und Amt Homburg (Hoenburgk) betroffen.
Philipp der Ältere von Weinsberg leiht den Einwohnern von Lipprichhausen (Liprichshausen) 20 Gulden zu einem jährlichen Zins von einem Gulden. Jene verpfänden ihm dafür ihre kommunalen Viehweiden und Gewässer.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet den Schaftrieb zu Leutersdorf (Leutoldsdorf) für fünf Gulden an die dortigen Einwohner.
Bischof Lorenz von Bibra schlichtet einen Streit um einen Rasen zwischen dem Abt und dem Konvent zu Aura (Aura) mit der Gemeinde Kleinbrach (Clain Brach im ambt Aschach) und ihrem Schultheißen und Dorfmeister.
Abt und Konvent von Ebrach verleihen eine Mühle in Kaltenhausen (Caltenhausen) an Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Untereisenheim (Unter Eisenshaim).
Die Gemeinde von Baldersheim (Baldershaim) einigt sich mit Jörg von Leutzenbronn (Leutzenbron) und seiner Ehefrau Juliane von Rosenberg (Rosenberg) auf eine Schuldverschreibung über 2000 Gulden mit 100 Gulden als jährlichem Zins.