Mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Graf Johann III. von Wertheim für 5000 Gulden eine jährliche Einnahme von 225 Gulden von Schultheiß, Dorfmeister und der Gemeinde von Unterleinach (Niderleinach) an Eitel Voit von Rieneck (Voit von Rienek).Zudem wird festgeschrieben, dass das Hochstift Würzburg die Pfandsumme wieder ablösen kann. Von dieser Vereinbarung sind auch Besitzungen in Burg, Stadt und Amt Homburg (Hoenburgk) betroffen.
Eitel Voit von Rieneck (Voit) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich der Vereinbarung, dass die Rechte über Unterleinach jederzeit vom Hochstift Würzburg zurückgekauft werden können, einen besiegelten Revers.