Der Schulheiß, der Dorfmeister und die Gemeinde von Sonderhofen (Sondernhofen) zahlen jährlich eine Leibbede von 25 Gulden an die Kellerei in Röttingen (Rotingen). Zu dieser Leibbede gehören noch weitere Personen, die in anderen Dörfern wohnen.
Jeder Dompropst empfängt das Fährrecht in Eibelstadt (Eivelstat) selbst oder durch einen weltlichen oder geistlichen Adligen als Mannlehen vom Würzburger Bischof, und verleiht es als Afterlehen an Bürgermeister und Rat. Dafür verweist Fries auf sämtliche Lehenbücher (also findt man in allen lehen buchern).
Bürgermeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall) nehmen den Comburger (Camberg) Abt Konrad von Münkheim gefangen, weswegen Bischof Andreas von Gundelfingen rechtlich gegen sie vorgeht.
Bischof Johann von Egloffstein trägt Schultheiß, Bürgermeister und Rat von Mellrichstadt (Melrichstat) auf, eine Backordnung (beckenordung) aufzustellen.
Der Marschall Georg von Gebsettel, genannt Rack (Rack), und seine Frau Kunigunde verkaufen eine Kemenate vor dem Dettelbacher Stadttor (Detelbach) samt den dazugehörigen Lehen, Zinsen, Gerichtsrechten sowie Zinsleuten und Güter für 1000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg. Bürgermeiser und Rat von Dettelbach übernehmen die Kaufsumme und erhalten dafür die Nutzungsrechte an den betroffenen Gütern, doch Bischof Rudolf behält sich die Erbhuldigung, die Kriegsfolge und andere Rechte auf den Zinsleuten vor.
Bischof Rudolf von Scherenberg verträgt Bürgermeister und Rat von Dettelbach (Detelbach) mit Michael Crontal (Crontal) und Andreas Korner (Korner). Mit ersterem gab es wegen Steuern und der Badstube, mit letzterem wegen der Schmiede Streitigkeiten.
Mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Graf Johann III. von Wertheim für 5000 Gulden eine jährliche Einnahme von 225 Gulden von Schultheiß, Dorfmeister und der Gemeinde von Unterleinach (Niderleinach) an Eitel Voit von Rieneck (Voit von Rienek).Zudem wird festgeschrieben, dass das Hochstift Würzburg die Pfandsumme wieder ablösen kann. Von dieser Vereinbarung sind auch Besitzungen in Burg, Stadt und Amt Homburg (Hoenburgk) betroffen.
Stadtmeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall am Kochen), die bisher Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) innegehabt haben, verfolgen mit Unbehagen, dass der Würzburger Bischof die Vogtei über das Kloster Comberg (Camberg) den Schenken überträgt. Sie wenden sich daher an Friedrich III. und erlangen, dass dem kaiserlichen Fiskal befohlen wird, rechtlich gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und die Schenken von Limpurg vorzugehen und ihnen bei Strafandrohung zu gebieten, der Vogtei zu entsagen. Angesichts dieser Situation einigen sich Bischof Rudolf und die Schenken, zwei adlige Gesandte zu Friedrich III. zu schicken, um die Angelegenheit klarzustellen sowie die Genehmigung des zwischen Würzburg und Limpurg geschlossenen Vertrags zu erbitten. Wilhelm Schenk von Limpurg bestätigt schriftlich, sich an den Kosten für die Gesandtenmission zu beteiligen.
Bischof Lorenz von Bibra schlichtet einen Streit um einen Rasen zwischen dem Abt und dem Konvent zu Aura (Aura) mit der Gemeinde Kleinbrach (Clain Brach im ambt Aschach) und ihrem Schultheißen und Dorfmeister.
Abt und Konvent von Ebrach verleihen eine Mühle in Kaltenhausen (Caltenhausen) an Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Untereisenheim (Unter Eisenshaim).