Das Kloster Ebrach vor dem Steigerwald, das "Zu unserer lieben Frau" genannt wird, wird in einem besonderen Buch behandelt, das unter andere Ebrachischen Händeln und Klagen eingeordnet ist. Darin enthalten ist, wann das Kloster gestiftet wurde, wie es dazu kam und auf welche Weise und in welchem Umfang die jeweiligen Bischöfe von Würzburg es bedachten und wie die Beziehung zwischen ihnen war. Die Nachtragshand merkt an, dass das Kloster 2600 Gulden subsidium charitativum zahle.
Pfalzgraf Hermann von Stahleck erbaut das Kloster Maria Bildhausen (Bilthausen, vor alter Bilhilthausen und auch Bilhesdehausen) und schenkt es der Würzburger Kirche in der Regierungszeit Bischof Gebhards von Henneberg. Das Kloster ist dem Abt von Ebrach (Ebrach) unterstellt.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Bischof Heinrich von Stühlingen gibt dem Kloster Ebrach (Ebrach) vier Huben Wald um Prosselsheim (Brassoldshaim). In diesem Kontext werden auch Grettstadt (Gretstatt) und Trutbach (Trudtbach) erwähnt.
Bischof Herold von Höchheim gibt vier zehntfreie Hufen Weingarten in Dürrbach (Durrbach, unklar, ob Ober- oder Unterdürrbach) an das Kloster Ebrach (Ebrach).
Bischof Manegold von Neuenburg inkorporiert die Pfarrei Burgebrach (Burckebrach) dem Kloster Ebrach (Ebrach).
Im Tausch gegen die Pfarrei Burgebrach (Burg Ebrach) kann Bischof Manegold von Neuenburg das Dorf Prappach (Brotbach) aus dem Besitz des Klosters Ebrach an das Hochstift bringen.
Die von Windeck (Windeck) lassen ihre Zentobrigkeit über die Eigenleute des Klosters Ebrach (Ebrach) in Burgebrach (Burckebrach) für zehn Jahre ruhen.
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.
Abt und Konvent von Ebrach verleihen eine Mühle in Kaltenhausen (Caltenhausen) an Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Untereisenheim (Unter Eisenshaim).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades schließen auf Vermittlung des Domkapitels folgenden Vertrag: Der Markgraf solle von kriegerischen Handlungen gegen das Hochstift absehen und alle Forderungen gegen Würzburg fallen lassen. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass Bischof Melchior dem Markgrafen 220.000 Gulden in Münzen zahle und die Schulden des Markgrafen in Höhe von 300.000 Gulden übernehme. 100.000 Gulden sollen am 09. Juni 1552 und die übrige Summe am 01. Juli 1552 in Forchheim (Vorchheim) gezahlt werden. Zudem müsse das Hochstift Würzburg auf den Erbschutz über das Kloster Ebrach (Kloster Ebrach) verzichten, den Konrad von Thüngen erwirkt hatte. Mit dieser Vereinbarung solle die Zwietracht zwischen dem Hochstift und dem Markgrafen beendet werden. Albrecht II. Alcibiades sichert zu, das Hochstift in Zukunft nicht mehr zu überfallen, sondern zu schützen.