Abt Rudolf von Heilsbronn (Hailsbrun) gibt dem Würzburger Bischof Berthold von Sternberg 300 Pfund Heller. Im Gegenzug überlässt der Bischof dem Kloster die Rechte des Hochstifts am Hof des Klosters in Randersacker (zum Felthor genennet). Diese Recht umfassen u.a die Abgaben- und Obrigkeitsrechte. Der Vorgang wird durch Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigt. Die 300 Pfund Heller verwendet Berthold von Sternberg zum Kauf der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain).
Heidacher, Alfred: Die Entstehungs- und Wirtschaftsgeschichte des Klosters Heilsbronn bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Gründung, Gründer, Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Bonn 1955.
Bischof Gerhard von Schwarzburg befreit das Dorf Laub bei Stadtschwarzach (Laub das dorf bei Stadelschwartzach), das dem Bürgerspital gehört, auf ewig von allen Steuern.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein (Arnstain) überlassen Bischof Johann von Egloffstein den zwölften Pfennig und werden im Gegenzug für vier Jahre von Steuer und Bede befreit.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein (Arnstain) überlassen Bischof Johann von Egloffstein 684 Gulden und werden im Gegenzug für drei Jahre von Steuer und Bede befreit.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein (Arnstain) verpflichten sich, anstelle Bischofs Johann von Egloffstein Frowin von Hutten (Huten) und seinem Sohn Heinrich innerhalb von zehn Jahren 1520 Gulden zu zahlen. Im Gegenzug werden sie für drei Jahre von Steuer und Bede befreit.
Bischof Rudolf von Scherenberg ernennt Hans Weir (Weir) zu seinem Apotheker und befreit ihn von Abgaben, wie sie Bürger leisten müssen.
Graf Erasmus von Wertheim verkauft ein Haus, einen Hof und eine Scheune in Lauda (Lauden), welche die alte kellerei genannt wird, für 100 Gulden an Konrad von der Capeln. Mit Wissen Herzogs Otto II. von Pfalz-Mosbach befreit er dieses Anwesen von allen Abgaben. Ein Vorkaufsrecht behält er sich vor.
Hans von Beringen (Beringen) aus Aschach überträgt Bischof Konrad von Thüngen sein Burggut im Schloss Aschach (Aschach) und wird im Gegenzug Zeit seines Lebens vom Zehnt auf Felderträge befreit. Von diesem Rechtsgeschäft ist laut einem Nachtragsschreiber auch das Kloster Frauenroth (Frauenrodt closter) betroffen.
Stefan Eirig (Eirig) verschreibt als Abgabe für sein Haus dem Hochstift Würzburg einen unbebauten Weingarten, der einen Morgen groß ist. Dafür muss er nicht vier Metzen Korn an den Keller von Lauda (Lauden) entrichten.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Zustimmung des Domkapitels Hans Lamprecht (Lamprecht), dem Zentgrafen zu Arnstein (Arnstain), eine Behausung in Arnstein, die zuvor Heinrich von Riedern (Riedern) gehört hat und frei von Steuern (aller burgerlicher beschwerung) gewesen ist, für 250 Gulden sowie jährlichen Abgaben von einem Pfund Geld und Hühnern zu Fastnacht und Martini sowie im Falle eines Weiterverkaufs 1/20 des Kaufpreises als Handlohn unter dem Vorbehalt des Rückkaufes.