Bischof Otto von Lobdeburg befreit den Baumeister im Domstift Würzburg von allen Abgaben.
Markolf von Ulsenheim (Ulsenhaim) hat 1242 etliche Güter in Ulsenheim (Ulsenhaim) an Äbtissin Irmgard und ihr Dominikanerinnenkloster St. Markus in Würzburg übereignet. Bischof Hermann von Lobdeburg bringt diese Güter in einem Tauschgeschäft an das Hochstift Würzburg und übergibt dem Kloster 85 Morgen Weingarten unter dem Stain bei Carlstat gelegen, ein von der Bede befreites Haus in Karlstadt (Carlstat) samt Kelter. Laut Nachtragsschreiber sind von der erstgenannten Stiftung auch Wüstphül (Wustfilden), die Wildburg (Wielberg), der Sternberg (Sternberg), der Zehnt von Rieden (Rieden Zehent) und 57 Morgen Land im Gramschatzer Wald (Cramschnit) betroffen.
Stadelmann, Walter: Die Herren von Ulsenheim (1112 – 1242/70) und die Frühgeschichte des Klosters St. Markus zu Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst 65 (2013), S. 11-28.
Bischof Johann von Egloffstein und Bischof Johann von Brunn befreien etliche Güter der Frauenklause (Junckfrauen Clause) in Aschfeld (Aschveld) bis auf Widerruf von Abgaben. Für den Ort ist normalerweise das Domkapitel Würzburg zuständig.
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) befürchten, dass sie von den Schweigerern (Swaigerer) zu sehr belastet werden, wenn sie in deren Gewalt kommen. Deshalb übernehmen sie den Großteil der Pfandsumme in Höhe von 5000 Gulden und verpflichten sich auf drei Zahlungsziele. Bischof Johann von Egloffstein übernimmt die restlichen 600 Gulden, damit die Gesamtschuld abgetragen wird und Schloss, Stadt und Amt wieder abgelöst werden. Bischof Johann befreit außerdem die Bürger von Karlstadt für sechs Jahre von sämtlichen Abgaben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit einen in Iphofen (Iphoven) gelegenen Hof des Klosters Frauenaurach (Aura ain Fauencloster prediger ordens an der Pegnitz gelegen) von seinen Abgaben an das Hochstift.
Bischof Johann von Grumbach bestätigt, dass der Hof des Klosters Frauenaurach in Iphofen von Abgaben befreit bleibt.
Abt Georg von Oberzell stellt Weiprecht von Wolfskeel (Wolfskel) eine ewige Gült von sechs Malter zu. Dieser befreit im Gegenzug einen Hof des Klosters in Geroldshausen (Geroltzhausen), für dessem Schutz und Schirm Konrad Hoffmann (Hoffman) zuständig ist, von Fron, Versorgung mit Nahrungsmitteln, Dienstpflicht und Beherbergungspflicht.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft die Badstube in Aub (Aw), die sich im würzburgischen Teil Aubs in der Nähe der Stadtmauer befindet, für 285 Gulden an den Bader Andreas Schamberger (Schamberger). Dieser soll jährlich an Martini zwei Gulden und ein Fastnachtshuhn abgeben sowie den gewöhnlichen Handlohn bezahlen. Von den Abgaben, welche die Bürger leisten, ist er befreit.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet an Konrad Schmied (Schmied), Schultheiß zu Gemünden (Gmunden), und Philipp Groß (Gross), Schultheiß zu Bühler (Bueheler) 13 Morgen Wiesen in Aschfeld (Aschveld) und Bühler (Buler) für 780 Gulden. Von jedem Morgen sollen sie jährlich an Martini einen Zins von 20 Pfennigen an das Amt Homburg an der Wern (Hoenberg an der Wehrn) leisten, außerdem je 20 Gulden einen Gulden Handlohn; dafür sind sie sonst von der Bede befreit.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.