Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Würzurger Bürgern Ulrich Schneider (Schneider)und Konrad Eberlein (Eberlerin) zweieinhalb Morgen Weingarten auf dem Kalbenstein (Kalwenstein), einem Weinberg im Amt Karlburg (Carlburg).
Mechthild von Lisberg (Liebsberg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen ihren Anteil am sogenannten Kammerforst (Camerforst) zusammen mit anderen Gütern im Amt Karlburg (Carlburg) und in Arnstein (Arnstain) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Ein späterer Schreiber erwähnt außerdem den sogenannten Hof Rumbrodt in Karlstadt (Carlstatt) sowie die Burg Bracht (Bracht), die von Bischof Albrecht von Hohenlohe dem Landgrafen von Hessen abgewonnen wurde (Albrecht den landgraffen zue Hessen ubertzogen).
Mechthild von Lisberg (Lisperg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen etliche Güter und Nutzrechte in den Ämtern Karlburg (Carlburg) und Arnstein (Arnstain) sowie den Kammerforst (Camerforst) und einen Karlstädter Hof (Rumrodt ain hoff zu Carlstatt) an Bischof Gerhard von Schwarzburg und verzichten auf ihren Anspruch auf die Burg Bracht (Brachta).
Die Brüder Konrad und Dietrich von Bickenbach (Bickenbach) verkaufen ihre Leibeigenen in den Ämtern und Gerichten zu Karlstadt (Carlstat), Arnstein (Arnstain), Rothenfels (Rotenfels), Gemünden (Gemunden), Werneck (Wernek), Klingenberg (Clingenberg), Ebenhausen (Ebenhausen), Homburg an der Wern (Hohenburg), Estenfeld (Espenfeld), Höchberg (Huchbur) und Hettstadt (Hettenstadt) für 5000 Pfund Heller an den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg [in der Hohen Registratur fälschlich Rudolf von Scherenberg]. Ausgenommen sind die Leibeigenen in den Dörfern Bühler (Bühler), Karsbach (Karlsbach), Sachsenheim (Sachsen), Groß- und Kleinwernfeld (Wernveld: Clain, Gros), Heßdorf (Hesdorff), Höllrich (Höldrich), Münster (Münster), Gössenheim (Gössenhaim), Adelsberg (Adelberg) und Meteldorf (Meteldorf).
Riedenauer, Erwin: Karlstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 9) München 1963.
Bischof Gerhard von Schwarzburg gerät in Konflikt mit den Bürgern von Würzburg (Wirtzburg), Karlstadt (Carlstat) und anderen Städten im Hochstift, was in der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) gipfelt. Fries verweist hierfür auf ain sunder buchlin. Das Domkapitel verpfändet in dieser Auseinandersetzung etliche Zehnten und Güter, um dem Bischof die Kriegsführung und Hofhaltung zu finanzieren, so dass sie ihm insgesamt 16000 Gulden leihen. Nach Bischof Gerhards Tod verpfändet dessen Nachfolger Johann von Egloffstein Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt für 10000 Gulden an das Domkapitel und gewährt diesem die Nutz- und Nießrechte, bis die Summe zusammengekommen ist. Die restlichen 6000 Gulden verpfändet Bischof Johann auf Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Vor der Verpfändung an das Domkapitel sind bereits 4000 Gulden auf Schloss und Amt Karlburg (Carlburg) an Eckhard Schweigerer (Swaigerer) verpfändet gewesen. Das Domkapitel verpflichtet sich, 5000 Gulden an Schweigerers Witwe und Kinder auszuzahlen. Insgesamt erhöht sich die Pfandsumme durch diese 9000 Gulden in Addition zu den bisherigen 16000 Gulden auf 25000 Gulden. Bischof Johann von Egloffstein verpfändet dem Domkapitel diese Summe auf Schloss, Stadt und Amt Karlburg.
Der verstorbene Bischof Gerhard von Schwarzburg hatte 5000 Gulden von den Schweigerern (Swaigerern) erhalten und versprochen, ihnen dafür Einkünfte in Stadtschwarzach (Swartzach) und Kitzingen (Kitzingen) zuzuweisen, was aber wegen unglücklichen Umständen nicht geschehen ist. Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel schließen mit Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Swaigerer) nach deren hefftiger vorderung folgenden Vertrag: die Schweigerer sollen Bischof Johann 600 Gulden bar übergeben und erhalten dagegen Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat) mit allen Gefällen und Nutzrechten so lange verpfändet, bis sie die Pfandsumme von 5600 Gulden zurückerhalten haben. Danach sollen Schloss, Stadt und Amt wie bereits zuvor wieder an das Domkapitel verpfändet sein. Den Schweigerern wird dies schriftlich bestätigt.
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) befürchten, dass sie von den Schweigerern (Swaigerer) zu sehr belastet werden, wenn sie in deren Gewalt kommen. Deshalb übernehmen sie den Großteil der Pfandsumme in Höhe von 5000 Gulden und verpflichten sich auf drei Zahlungsziele. Bischof Johann von Egloffstein übernimmt die restlichen 600 Gulden, damit die Gesamtschuld abgetragen wird und Schloss, Stadt und Amt wieder abgelöst werden. Bischof Johann befreit außerdem die Bürger von Karlstadt für sechs Jahre von sämtlichen Abgaben.
Da Bischof Johann von Egloffstein in Geldnot steckt, erhält er vom Domkapitel soviel, dass sich seine Schulden bei diesem auf insgesamt 30000 Gulden erhöhen. Bischof Johann verkauft daher Schloss, Stadt und Amt mit allen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Lehen urtätlich an das Domkapiel, behält sich jedoch ein ewiges Ablösungsrecht vor. Das Domkapitel bestätigt dies schriftlich.
Bischof Johann von Egloffstein erlaubt dem Domkapitel, 500 Gulden für Baumaßnahmen am Schloss Karlburg (Carlburg) zu verwenden. Im Gegenzug bezahlt das Domkapitel die Schulden des Bischofs in Höhe von 300 Gulden bei Reicholf von Elm (Elma) und gibt außerdem noch Bargeld, so dass sich insgesamt eine Summe von 1800 Gulden ergibt. Bischof Johann erhöht die bisherige Pfandsumme von 30000 Gulden um diesen Betrag und bestätigt dem Domkapitel dies schriftlich.