Kunigunde Vetzer (Vetzer), Witwe des Herold Vetzer, und ihre Kinder tragen dem Hochstift Würzburg sieben Morgen Weingarten bei Arnstein (Arnstain) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines Tauschgeschäfts, bei dem das Hochstift Würzburg dem Stift Neumünster in Würzburg zwei Teile des Zehnten in Gänheim (Gaubenheim) bei Mühlhausen (Mulhausen) übergibt und dafür Besitzungen bei Heugrumbach (Grumbach) und Arnstein erhält.
Einst gehörte die Burg Lichtenstein (Liechtenstain) dem gleichnamigen Geschlecht. Bischof Otto von Wolfskeel erwirbt den größten Teil der Burg durch folgenden Tausch: Die Brüder Apel, Thein und Albrecht von Lichtenstein verzichten auf ihre Anteile und erhalten dafür das Dorf Unfinden (Unfinden) mit dem Weinberg als Mannlehen.
Bischof Otto von Wolfskeel erwirbt von den Brüdern Apel, Thein und Hugo von Lichtenstein die Burg Lichtenstein (Liechtenstain). Im Gegenzug gibt er den dreien das ganze Dorf Unfinden (Unefund) samt dem dazugehörigen Weinberg.
Kraft von Hohenlohe verkauft Bischof Otto von Wolfskeel (Wolfskel) eine Weingült von zwei Fuder, 24 Morgen Wiese sowie weitere Nutzungsrechte unter anderem auf Höfen, Häusern, Hofstätten, Weingärten und Zehnten sowie das Recht (freihait) an zwei Höfen in und bei Winterhausen (Winterahausen) samt Bewohnern, Nutzungen, Gefällen und Rechten. Zum Zeitpunkt des Eintrags sind diese Güter allerdings nicht mehr im Besitz des Hochstifts.
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft etliche Weingärten in Großbardorf und Kleinbardorf (Grosen und Clain Bartdorf) von Peter von Reurieth (Reuriet). Zudem erwirbt der Bischof laut einem Nachtrasschreiber den Baunacher Hof zu Wildberg (Baunacher hoff zu Wildberg), Besitzungen im Leinacher Grund (Lainacher grund), im Ort Leinach (Lainach), in Groß- oder Kleineibstadt (Eibstatt) sowie in Groß- und in Kleinbardorf (Bartdorff, Gros u klain).
Braun, Josef: Landkreis Königshofen im Grabfeld (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Unterfranken, Band 1), München 1963.
Die Truchsessen von Baldersheim (Truchsessen von Baldershaim) sitzen als Dienstmänner der Herren von Weinsberg (Weinsperg) zu Reichelsburg (Raigelberg). Sie tragen als Mannlehen den Sitz zu Baldersheim (Baldershaim), einen Fuder Wein vom Zehnten zu Balbach (Balbach; unklar, ob Unter- oder Oberbalbach), einen Wald in der Nähe der Reichelsburg (ain holtze am Raigelberg), ein Gut zu Burgerroth (Burgenrode) und einen Weinberg am Altenberg (Altenberg).
Anselm von Eicholzheim (Aicholtzhaim) verkauft den Vorhof des Schlosses Unterbalbach (Balbach) nebst Schweinestall, Scheune, Kelterhaus und einem Weingarten samt Kleinzehnt, Gülten, Zinsen und Gefällen in Unterbalbach, Königshofen (Konigshoven), Edelfingen (Otelfingen), Dörzbach (Dortzbach), Oesfeld (Oesfeld), Bütthard (Buthert), Wachbach (Wachbach), Krautheim (Crautheim), Pülfringen (Bulferickhaim), Königheim (Kunickheim) und Unterschüpf (untern Schipf) für 1500 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt Stefan und Hans Zobel von Giebelstadt, vier Morgen Weingarten am Stein (Stain) und drei Morgen am Neuberg (Newenberg), die zuvor Mannlehen gewesen sind, Hans Karlbeck (Carlbeck) als Zinslehen zu verleihen unter der Bedingung, dass im Falle des Aussterbens der Familie Zobel die Weingärten wieder an das Hochstift heimfallen. Hans Karlbeck bestätigt dies schriftlich. Die Weingärten kommen später an Konrad Schirmer (Schirmer).
Stefan Eirig (Eirig) verschreibt als Abgabe für sein Haus dem Hochstift Würzburg einen unbebauten Weingarten, der einen Morgen groß ist. Dafür muss er nicht vier Metzen Korn an den Keller von Lauda (Lauden) entrichten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlässt die Verordnung, dass bei der Weinlese im Herbst weder die Leser, die Träger noch die Fuhrmänner Weinbeeren für sich selbst mitnehmen dürfen. Die Kübel der Leser sollen nach Feierabend von den Weinbergleuten kontrolliert werden.