Moritz Michel (Moritz Miche) aus Kleineibstadt (Clain Eybstatt) entschuldigt sich für das Stehlen von Geld.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet 40 Malter Korn aus der jährlichen Korngült zu Großbardorf (Grossen Bartdorf) im Amt Wildberg und Eibstadt (Eibstat) an Betz von Schweinfurt (Sweinfurt) .
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Karl Truchsess von Wildberg (Truchsess von Wiltberg) Geld für geleistete Dienste sowie Pferde und anderes mehr. Um seine Schuld zu begleichen, überlässt er dem Truchsess für drei Jahre den Groß- und Kleinzehnt zu Großbardorf (Grossen Bartdorf) und Eibstadt (Eibstat).
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Kleineibstadt auf zwei Jahre dem Karl Truchseß von Wildberg (Carln Truchsessen zu Wiltperg).
Der Weinzehnt in Groß- und Kleineibstadt steht der Dompropstei zu. Bischof Johann von Brunn verschreibt ihn aber Enzian von Bibra (Entian von Bibra) für 1050 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft etliche Weingärten in Großbardorf und Kleinbardorf (Grosen und Clain Bartdorf) von Peter von Reurieth (Reuriet). Zudem erwirbt der Bischof laut einem Nachtrasschreiber den Baunacher Hof zu Wildberg (Baunacher hoff zu Wildberg), Besitzungen im Leinacher Grund (Lainacher grund), im Ort Leinach (Lainach), in Groß- oder Kleineibstadt (Eibstatt) sowie in Groß- und in Kleinbardorf (Bartdorff, Gros u klain).
Braun, Josef: Landkreis Königshofen im Grabfeld (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Unterfranken, Band 1), München 1963.
Bischof Lorenz von Bibra löst Gefälle und Nutzungsrechte in Ipthausen (Jpthausen) von Graf Hermann von Henneberg(Graue Herman von Hennenberg) aus, sodass diese wieder an das Hochstift zurückgehen.
Der Hof des Würzburger Hochstifts in Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) schuldet Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Graue Herman) jährlich 15 Scheffel Getreide und 80 Heller. Diese Schulden löst Bischof Lorenz von Bibra ab.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) als Klägern und den Truchsess zu Wetzhausen als Angeklagten gibt es Unstimmigkeiten über die Abholzung in den Haßbergen (Hasperg). Bischof Lorenz von Bibra (Lorentzen) schlichtet in der Sache.
Bischof Melchior verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels rechtmäßig dem Ritter Valentin von Münster (Valtin von Münster Rittern) den Anteil des Stifts an Kleineibstadt (Clain Eibstatt) im Amt Wildberg zusammen mit 13 Mannschaften Vogteigericht sowie allen Nutzungen, die Fischteiche vor Ort mit dem Nutzungsrecht. Ausgenommen davon ist nur, was der geistlichen Gerichtsbarkeit unterliegt, das Landgericht, der Guldenzoll sowie die Zuständigkeit des Zentgerichts, was verschiedene Güter vor Ort betrifft. (4 hochrugen und fliessende wande an die Zent halbe gehorige). Daneben ist von dem Geschäft ausgenommen die Erbhuldigung von vier Männern, wovon drei den Adeligen unterstehen, die die Kriminalgerichtsbarkeit der Zent ausüben (zufraisten Edelleuth), und der vierte dem Spital in Königshofen im Grabfeld (spital zu Konigshofen im grabfeld). Für all diese Rechte soll Valentin von Münster 900 Gulden Bargeld geben, wofür er sie vom Hochstift als Manlehen erhält. Für die praktische Verwaltungstätigkeit soll er den Zentsaal mit einem Zentschöffen beschicken und sich an die übliche Zentverordnung halten.