Bischof Johann von Egloffstein schuldet Karl Truchsess von Wildberg (Truchsess von Wiltberg) Geld für geleistete Dienste sowie Pferde und anderes mehr. Um seine Schuld zu begleichen, überlässt er dem Truchsess für drei Jahre den Groß- und Kleinzehnt zu Großbardorf (Grossen Bartdorf) und Eibstadt (Eibstat).
Bischof Johann von Brunn soll den Wertheimer (Werthaim) Getreidezehnt an Georg von Bebenburg (Bebenburg) verpfändet haben.
Der Groß- und Kleinzehnt von Großbardorf und Großeibstadt, welche Johann von Egloffstein für drei Jahre Karl Truchsess von Wildberg überlassen will, gehört der Dompropstei Würzburg. Nach dem Tod des Bischofs beschließen daher der neue Bischof Johann von Brunn und der Truchsess, dass der Bischof die Zehnten wieder auslöst und dem Truchsess 300 Gulden gibt. Laut einem späteren Schreiber sind von diesem Geschäft ebenfalls Meiningen (Mainingen), Ebern (Ebern), Seßlach (Seslach) und Wildberg (Wildberg).
Der Getreide- und Weinzehnt in Affaltrach (Affaltrag) fallen nach dem Tod Konrads von Hafenloch (Hawenloch) an das Hochstift Würzburg zurück. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verleiht die Zehnten als Mannlehen an Peter von Talheim (Talhaim) weiter.
Wilhelm von Crailsheim (Crailshaim) und Jakob Heimburg (Hainburg) verkaufen ihren Kleinzehnt (zehendlin) zu Einersheim (Ainershaim), den sie vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen haben, sowie ihren Teil des Großzehnts zu Iphofen (Iphoven) an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Propst, Dekan und Kapitel verkaufen mit Bewilligung ihres Vogtherrn Wilhelm Schenk von Limpurg ein Fünftel des Getreide- und Weinzehnten sowie etliche Zinsen in Astheim (Aschhaim) für 750 Gulden an das Kloster St. Jakobsberg bei Mainz (Jacobsberg bei Maintz). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Güter in Mainz-Kastel (Castel), Mainz (Maintz) und Wicker (Wiker).
Hans von Beringen (Beringen) aus Aschach überträgt Bischof Konrad von Thüngen sein Burggut im Schloss Aschach (Aschach) und wird im Gegenzug Zeit seines Lebens vom Zehnt auf Felderträge befreit. Von diesem Rechtsgeschäft ist laut einem Nachtragsschreiber auch das Kloster Frauenroth (Frauenrodt closter) betroffen.
Das Dorf Baldersheim (Baldershaim, vor alter Baldoltzhaim genant, ain dorf im ambt Raigelberg), wird vom Hochstift Würzburg aus dem Besitz des Grafen Eberhard von Königstein (Konigstain) erworben. Dazu gehören die Reichelsburg, die Kemenaten, die Gemächer, der große und der kleine Zehnt, die Wiesen und die Felder.
Stefan Rüdt von Bödigheim (Rude von Bodickaim, ein Zweig der niederadeligen Familie Rüd von Collenberg) überträgt sein Viertel des Zehnten in Altheim (Althaim) sowie die dortige Mühle, welche er beide als Lehen vom Hochstift Würzburg innehat, dem Abt des Klosters Amorbach (Amerbach). Im Gegenzug erhält er von diesem ein Viertel des großen und des kleinen Zehnten sowie andere Gefälle in Bödigheim (Bodickhaim). Dies geschieht mit Zustimmung Bischof Konrads von Thüngen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung des Domkapitels seinen Anteil am großen und kleinen Zehnten (Wein und Getreide) in Reuchelheim (Reuchelhaim), genannt Bischofszehnt, ein Drittel von Schwemmelsbach (Schwemelsbach) sowie einen Wald namens Streut, welcher von den Herren von Thüngen (Thüngen) an das Hochstift kam, mit Ausnahme der Lehenshoheit und der Zentgerichtsbarkeit des Eichstätter Bischofs Moritz von Hutten und seiner Testamentsvollstrecker, für 2050 Gulden an das Spital in Arnstein (Arnstain). Ein jeder Spitalmeister soll es vom Hochstift empfangen und dafür einen Gulden Handlohn zahlen sowie jährlich drei Fastnachtshühner.