Graf Johann II. von Wertheim trägt etliche Gülte vom wertheimischen Hof in Altertheim (Alterthaim) dem Hochstift Würzburg als Lehen auf, zudem das Burggut Homburg (Hohenberg) sowie Abgaben (gult, zinß) in Dertingen (Terdingen), Urphar (Urfahr), Lindelbach (Lind) und Eichel (Aichal).
In Leinach, einem Dorf im Amt Wildberg (Leinach ain dorflein im ambt Wildberg), kauft Bischof Rudolf von Scherenberg von den Truchsessen von Wetzhausen (Truchsessen) einen Hof. Laut einem Nachtragsschreiber sind von diesem Geschäft ebenfalls ein Burggut auf Wildberg und der Wald Lintzerzagel (Lutzertzagel holtz) betroffen.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Bischof Rudolf von Scherenberg erwirbt für 200 Gulden zwei Burggüter im Amt Arnstein mit ihren Zugehörungen von Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Fuchs) und seinen Vormündern. Laut Nachtragsschreiber sind auch die Orte Maria Sondheim (Sunthaim) und Rieden (Rieden) betroffen.
Anselm von Eicholzheim (Aicholtzhaim) verkauft den Vorhof des Schlosses Unterbalbach (Balbach) nebst Schweinestall, Scheune, Kelterhaus und einem Weingarten samt Kleinzehnt, Gülten, Zinsen und Gefällen in Unterbalbach, Königshofen (Konigshoven), Edelfingen (Otelfingen), Dörzbach (Dortzbach), Oesfeld (Oesfeld), Bütthard (Buthert), Wachbach (Wachbach), Krautheim (Crautheim), Pülfringen (Bulferickhaim), Königheim (Kunickheim) und Unterschüpf (untern Schipf) für 1500 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von den Kindern des verstorbenen Kaspar Zindel (Zindel) die Hälfte des Dorfes Eßfeld (Aisfeld) sowie den dortigen Fronhof und den Burgstall für 1500 Gulden.
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 800 Gulden von Wilhelm von Bibra (Bibra) etliche Güter, Zehnten, Zinsen, Gülten und andere Nutzungsrechte im Amt Aschach (ambt Aschach). Diese betreffen unter anderem das Burggut Steinach (Stainau), den Schmachtenhoff (heute Wüstung), den kleinen Zehnten in Neusetz (Newses) und das Kloster Bildhausen (Bildhausen Closter).
Lob, Reinhold: Die Wüstungen der bayerischen Rhön und des nordwestlichen Grabfeldes (Mainfränkische Studien 1), Würzburg 1972.
Wagenhöfer, Werner: Die Bibra. Studien und Materialien zur Genealogie und zur Besitzgeschichte einer fränkischen Niederadelsfamilie im Spätmittelalter, Neustadt a. d. Aisch 1998.
Wenzel von Wolfskeel (Wolfskele), dessen Sohn Wenzel und ihr Verwandter Richard übertragen ihr Viertel am Dorf Eßfeld (Aisveld) als Mannlehen an Bischof Lorenz von Bibra, woraufhin dieser Richard seine Schulden in Höhe von 200 Gulden erlässt. Außerdem vergleichen sich Wenzel, Wend und Richard mit ihrem Verwandten Weiprecht bezüglich der Burg Reichenberg (Richenberg) mit dem Ergebnis, dass er ihnen sein Viertel überlässt. Auf diese Weise erhalten Wenzel, Wend und Richard die Hälfte an Eßfeld sowie den Fronhof und den Burgstall. Ihre Hälfte am Ort verkaufen sie für 1600 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Hans von Beringen (Beringen) aus Aschach überträgt Bischof Konrad von Thüngen sein Burggut im Schloss Aschach (Aschach) und wird im Gegenzug Zeit seines Lebens vom Zehnt auf Felderträge befreit. Von diesem Rechtsgeschäft ist laut einem Nachtragsschreiber auch das Kloster Frauenroth (Frauenrodt closter) betroffen.
Hans von Riedern (Riedern) verkauft Bischof Konrad von Thüngen eine Behausung und ein Burggut in Arnstein (Arnstain) mitsamt der zugehörigen Gütern, Gefällen und Nutzrechte, welche er zuvor als Lehen des Hochstifts innehatte, für 325 Gulden.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.