Andreas von Müdesheim (Mutishaim), dem Bischof Johann von Egloffstein 1500 Gulden schuldet, erhält von diesem das Ungeld in Arnstein (Arnstain) sowie weitere Güter verpfändet.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Andreas von Müdesheim (Mutishaim) den Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein (Arnstain) auf Lebenszeit.
Nach dem Tod des Andreas von Müdesheim (Mutishaim) verschreibt Bischof Johann von Egloffstein den bisher verpfändeten Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein (Arnstain) für 200 Gulden an Eberhard von Beringen (Beringen).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Brüdern Konrad und Bartholomäus von Hutten (Huten) für 3000 Gulden Ungeld und Bede in Arnstein (Arnstain) zu einem jährlichen Zins von 200 Gulden.
Bischof Johann verschreibt Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich 300 Gulden auf der Steuer, dem Ungeld und der Stadtwaage von Würzburg, 100 Gulden in Gernach (Gernach) und 63 1/3 Gulden in Sulzfeld am Main (Sultzveld am Main). Den restlichen Betrag zahlt er an Graf Georg von Henneberg, bei dem die Grafen von Castell Schulden haben.
Nach einem Urteilsspruch über das Ungeld von Karlstadt (Carlstat) zahlt das Domkapitel 1000 Gulden an den Grafen Johann III. von Wertheim, so dass sich die Pfandsumme über Schloss, Stadt und Amt auf 41950 Gulden erhöht.
Jährlich 50 Gulden auf dem Ungeld von Karlstadt (Carlstat) sind an Johann III. von Wertheim verpfändet.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Hofmeister Konrad von Hutten (Hutten) für 4000 Gulden Bede und Ungeld in Arnstein (Arnstain) und löst mit diesem Geld das Amt Trimberg (Trimperg) wieder aus.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.