Der Henneberg (Hennenberg) ist ein Berg bei Nüdlingen (Nutlingen) im Amt Trimberg (Trimperg). Auf diesem Berg steht ein Schloss, dem die Grafen ihren Namen verdanken. Dieses Schloss macht Graf Hermann von Henneberg (Graue Herman von Hennenberg) Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg mitsamt seinen Zubehörungen, Weingärten, Hölzern, Dörfern und anderem zum Mannlehen.
Etliche Güter, die im Amt Trimberg (ambt Trimperg) liegen, kommen von Graf Gottfried III. von Reichenbach (Graf Gotfriden von Reichenbach) an das Hochstift Würzburg,
Schloss und Amt Trimberg (Trimperg) waren einst den Herren von Seinsheim (später Herren von Schwarzenberg) verpfändet. Unter Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) kommt es zu einem Streit mit Bischof Johann von Brunn bezüglich der Grenzen der Ämter Aschach (Aschach) und Trimberg (Trimperg), welche aneinanderstoßen. Dieser wird entschieden durch Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Truchseß von Wetzhausen) und Kaspar von Bibra (Bibra). Strittige Punkte sind: die Zent- und Jahrmarktsgerichtsbarkeit, der Oehrbach (Orlbach; andere Bezeichnung für die Thulba), Wald und Wiesen bei Aschach (Aschach), der Wald bei Tulba (Tulblinger Wissen), die Wiesen bei Trimberg (Trimperger wissen), die Wüstung Waldmannslohe (Waltmansloch), und der Viehtrieb zu Lauter (Lutsbach).
Apel von Milz (Miltz) und Konrad von Hutten (Hutten) reiten die Grenzen zwischen den Ämtern Aschach und Trimberg ab. Aufgrund ihrer Ergebnisse erheben sie Einspruch gegen den von Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen und Kaspar von Bibra gefällten Schiedsspruch zwischen Bischof Johann von Brunn und Erkinger von Seinsheim bezüglich dieser Grenzen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet im Jahr 1475 Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herblstat) eine jährliche Summe von 56 Gulden Gülte auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) für 1000 Gulden. 1494 erlässt er ihm sechs Gulden. Dafür wird ihm die Stadt erneut verpfändet für die 50 Gulden jährlicher Gült. 1489 verpfändet der Bischof Johann Truchsess von Münnerstadt (Hannsen Truchsess zu Munerstat) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf der Bede, den Renten und dem Gefälle zu Bad Königshofen im Grabfeld für 1000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Hofmeister Konrad von Hutten (Hutten) für 4000 Gulden Bede und Ungeld in Arnstein (Arnstain) und löst mit diesem Geld das Amt Trimberg (Trimperg) wieder aus.
Bischof Lorenz von Bibra und Abt Johann von Fulda setzen einen Vertrag darüber auf, ob Fuchsstadt (Fuchstat) zur Zent Hammelburg (zent Hamelburg) gehört.
Abt Hartmann von Fulda, geborener Burggraf von Kirchberg (Abbt Herman zu Fuld, ain geborner Grave von Kirchberg) wird zum Rat und Diener des Bischofs Lorenz von Bibra. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz ihn zusammen mit seiner Stadt Hammelburg und dem fuldischen Amt Saaleck (sambt der stat Hammelberg vnd Saleck) unter seinen Schutz.
In einem Vergleich gibt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt Hans Jörg von Thüngen (Thungen zu Langwindorff) das Fischwasser auf der Saale zwischen den Dörfern Langendorf (Langendorf) und Westheim (Westhaimb) als Lehen ein. Jährlich soll Thüngen dem Stift fünf Gulden an Martini zahlen. Auch ohne die Einwilligung des Stifts darf das Fischwasser den Besitzer wechseln. Festgeschrieben wird jedoch eine Ablösesumme von 20 Gulden und einen Gulden als Handlohn.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen zu Heßdorf (Hesdorff) mit allen ihren Rechten und Lehenschaften und Zu- und Eingehörungen an Otto Wilhelm von Thüngen (Otto Wilhelm von Thungen), dem Amtmann von Trimberg für 11 Schilling Pfennig,