Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Konrad von Hutten (Hutten) für 9000 Gulden Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain) sowie Einkünfte im Wert von 400 Gulden aus einigen Dörfern.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert die Verschreibung (Kauf) Arnsteins (Arnstain) an Konrad von Hutten (Huten).
Ritter Konrad von Hutten (Conrad von Huten riter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, wofür Bischof Rudolf ihm 100 Gulden an jährlichen Zinsen verschreibt, im einzelnen nämlich 80 Gulden auf die Bede Opferbaums und 20 Gulden auf die Bede der Dörfer Erbshausen und Sulzwiesen, die zusammen eine Gemeinde sind. Bischof Rudolf befiehlt daraufhin Opferbaum und der ganzen Gemeinde Erbshausen und Sulzwiesen in einer besiegelten Urkunde, die Bede an Konrad von Hutten zu bezahlen, bis die Summe von 2000 Gulden gestundet ist. Von dieser Bestimmung wird kein Einwohner ausgenommen. Darauf verplfichten sich die Schultheißen, Dorfmeister und ganzen Gemeinden inklusive der Grumbachischen und Zindel'schen Untertanen, Konrad von Hutten jährlich 20 Gulden Bede gemäß der oben beschriebenen Regeln zu bezahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst für 3000 Gulden Teile der Verpfändung Arnsteins (für insgesamt 9000 Gulden) an Konrad von Hutten (Huten) für insgesamt 9000 Gulden wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Hofmeister Konrad von Hutten (Hutten) für 4000 Gulden Bede und Ungeld in Arnstein (Arnstain) und löst mit diesem Geld das Amt Trimberg (Trimperg) wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt Konrad von Hutten (Huten) wegen der 6000 Gulden, für welche er Arnstein (Arnstain) an Konrad von Hutten verpfändet hat, eine neue Verschreibung aus und erhält im Gegenzug ein Revers von Konrad, verlegt dieses jedoch. Als er 1489 schließlich Schloss und Stadt sowie die verschriebenen Gefälle komplett auslöst, stellt er daraufhin eine Urkunde aus, welche die verlorene Urkunde für ungültig erklärt.
Bernhard von Stein zum Altenstein (Stain) und Konrad von Hutten (Huten) tauschen zwei Höfe in Oberlauringen (Oberlauringen) miteinander.
Bernhard von Steinau (Stainau) und Konrad von Hutten (Huten) tauschen mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Genehmigung ihre Höfe in Burglauer (Burcklaur).
Konrad von Hutten (Huten) verschreibt Bürgermeister und Rat der Stadt Arnstein (Arnstain) einen jährlichen Zins von 20 Gulden in Schweinfurt (Sweinfurt). Im Gegenzug verpflichten sich diese, den Hausarmen in Arnstein jährlich zu Allerseelen zehn Röcke, zehn Kappen und zehn Paar Schuhe zu geben und auch andere Almosen auszurichten. Davon ist auch die Kirche Maria Sondheim (Sunthaim) betroffen.
Die Ritter Konrad und Ludwig von Hutten (Conrad vnd Ludwig von Hutten) streiten sich mit Kilian und Andreas von Schletten (Kilian vnd Endres von Schletten). Sie werden durch Bischof Lorenz von Bibra gütlich miteinander vertragen.