Ritter Konrad von Hutten (Conrad von Huten riter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, wofür Bischof Rudolf ihm 100 Gulden an jährlichen Zinsen verschreibt, im einzelnen nämlich 80 Gulden auf die Bede Opferbaums und 20 Gulden auf die Bede der Dörfer Erbshausen und Sulzwiesen, die zusammen eine Gemeinde sind. Bischof Rudolf befiehlt daraufhin Opferbaum und der ganzen Gemeinde Erbshausen und Sulzwiesen in einer besiegelten Urkunde, die Bede an Konrad von Hutten zu bezahlen, bis die Summe von 2000 Gulden gestundet ist. Von dieser Bestimmung wird kein Einwohner ausgenommen. Darauf verplfichten sich die Schultheißen, Dorfmeister und ganzen Gemeinden inklusive der Grumbachischen und Zindel'schen Untertanen, Konrad von Hutten jährlich 20 Gulden Bede gemäß der oben beschriebenen Regeln zu bezahlen.