Erbshausen und Sulzwiesen (Erbshausen und Sultzwisen) sind zwei Dörfer, aber eine Gemeinde und gehören zum Amt Arnstein.
In beiden Dörfern besitzen die Grumbach zu Rimpar viele Güter. Deswegen haben sie aus ihnen 17 Lehen gemacht und dieselben verliehen.
Beide Gemeinden bezahlen jedem Bischof von Würzburg 20 Gulden an Bede jährlich, ebenso müssen sie Reis- und Frondienste leisten, den Bannwein trinken, Atzung und Lager leisten, wie es in der Amtlade festgehalten ist. Diese Bestimmungen gelten auch für die Leibeigenen der Herren von Zindel und von Grumbach, weshalb sie wie alle anderen Einwohner auch alle Gemeinderechte empfangen und genießen.
In Erbshausen liegt ein Hof, der der Bunerhof genannt wird. Früher gehörte er Eberhart Schenk von Roßberg (Eberharten Schencken vom Rosperg zustendig), aber nach seinem Tod verkaufen ihn seine Witwe Agnes und ihr Sohn an die Würzburger Bürger Eberhard Lutz und Konrad Übel (Eberharten Lutzen und Cuntzen Ubelen zu Wirtzburg) zu freiem Eigentum. Danach kommt er in die Hand der Familie Zindel (die Zindel), die ihn noch in der Zeit von Lorenz Fries besitzen.
Der Ritter Konrad von Hutten (Conraden von Hutten) verschreibt den Orten Opferbaum (Opferbaum), Erbshausen (Erbshausen) und Sulzwiesen (Sultzwisen) jeweils 100 Gulden.
Ritter Konrad von Hutten (Conrad von Huten riter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, wofür Bischof Rudolf ihm 100 Gulden an jährlichen Zinsen verschreibt, im einzelnen nämlich 80 Gulden auf die Bede Opferbaums und 20 Gulden auf die Bede der Dörfer Erbshausen und Sulzwiesen, die zusammen eine Gemeinde sind. Bischof Rudolf befiehlt daraufhin Opferbaum und der ganzen Gemeinde Erbshausen und Sulzwiesen in einer besiegelten Urkunde, die Bede an Konrad von Hutten zu bezahlen, bis die Summe von 2000 Gulden gestundet ist. Von dieser Bestimmung wird kein Einwohner ausgenommen. Darauf verplfichten sich die Schultheißen, Dorfmeister und ganzen Gemeinden inklusive der Grumbachischen und Zindel'schen Untertanen, Konrad von Hutten jährlich 20 Gulden Bede gemäß der oben beschriebenen Regeln zu bezahlen.
Zur Zeit des Rechtsgeschäfts zwischen Konrad von Hutten und dem Hochstift Würzburg wegen der Bede verbietet Eberhard von Grumbach seinen Bauern, dem Stift Raisdienste zu leisten, zu dienen, die Bede zu bezahlen oder den Bannwein zu trinken. Weil dadurch seine Untertanen in Erbshausen und Sulzwiesen von allen eben erwähnten Belastungen befreit werden, werden dem Stift die eben genannten rechtmäßigen Dienste entzogen. Auch die von Zindel richten sich nach dieser Politik und verbieten ihren Bauern, dem Stift dieselben Dienste zu leisten, weswegen dem Stift viele Jahre ein Gulden, viele Jahre drei Gulden, viele Jahre viereinhalb und bis in Fries' Zeit acht Gulden Bede nicht ausbezahlt werden. Diese Vorgänge und Beträge sind in einer Amtlade verzeichnet. Trotz der ausstehenden Abgaben geniesen die Untertanen der Grumbach und der Zindel alle üblichen Rechte, den vom Landesfürsten garantierten Frieden und Schutz.
Ein von Bischof Konrad von Thüngen angelegtes Verzeichnis (Anlag) nennt folgende Dörfer, die noch Abgaben an ihre Ämter zu bezahlen haben: Unterpleichfeld (Nidern Plaichveld) wegen elf Widemleuten; Hilders (Hilters), Lahrbach (Larbach), Simmershausen (Simertshausen), Nordheim (Northaim), Ginolfs (Ginolffs), Weisbach (Weißbach), Oberwaldbehrungen (Ober Waldberingen), Leubach (Leippach), Unterweißenbrunn (Nidern Weissenbron), Frankenheim (Frankenheim), Haselbach (Hasselbach), Sondernau (Sondern Aw), Burglauer (Burgklaur), Heugrumbach (Haygrumbach), Obersfeld (Obersfeld), Sulzwiesen (Sultzwisen), Erbshausen (Erbshausen), Mechenried (Mechrieth), Eßfeld (Aysfeldt), Althausen (Althausen), Bokshausen, Herbstadt (Herbstatt), Hardheim (Hartheim), Königheim (Konnigkhaim), Jagstberg (Jagstberg), Windshausen (Windshausen), Strahlungen (Stralingen), Hollstadt (Holstatt), Wülfershausen (Wulfershausen), Wechterswinkel (Wechterswinkel), Billingshausen (Billungshausen), Heidenfeld (Haydenveldt), Ellenbach (Eilenbach), Hafenlohr (Hafenlohr), Birkenfeld (Burkenveldt), Roth (Rodt), Rodenbach (Rodenbach), Esselbach (Esselbach), Oberndorf (Oberndorf), Wertheim (Werthaim), Großeibstadt (grossen Eybstatt), Saal a. d. Saale (Sale), Aubstadt (Awstatt) und Mullstatt wegen des gemeinen Pfennigs.