Zur Zeit des Rechtsgeschäfts zwischen Konrad von Hutten und dem Hochstift Würzburg wegen der Bede verbietet Eberhard von Grumbach seinen Bauern, dem Stift Raisdienste zu leisten, zu dienen, die Bede zu bezahlen oder den Bannwein zu trinken. Weil dadurch seine Untertanen in Erbshausen und Sulzwiesen von allen eben erwähnten Belastungen befreit werden, werden dem Stift die eben genannten rechtmäßigen Dienste entzogen. Auch die von Zindel richten sich nach dieser Politik und verbieten ihren Bauern, dem Stift dieselben Dienste zu leisten, weswegen dem Stift viele Jahre ein Gulden, viele Jahre drei Gulden, viele Jahre viereinhalb und bis in Fries' Zeit acht Gulden Bede nicht ausbezahlt werden. Diese Vorgänge und Beträge sind in einer Amtlade verzeichnet. Trotz der ausstehenden Abgaben geniesen die Untertanen der Grumbach und der Zindel alle üblichen Rechte, den vom Landesfürsten garantierten Frieden und Schutz.