Etliche Leibeigene des Amtes Jagstberg (Jagsperg) wohnen außerhalb der Stadt Jagstberg, auch in Dörfern des Deutschen Ordens, der Herren von Hohenlohe, des Klosters Schöntal (Schoental), derer von Stetten und weiteren. Die Namen der Leibeigenen können beim Amtmann und beim Keller eingesehen werden.
Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Herren von Hohenlohe den halben Zehnt in Althausen (Althausen) im Amt Neuhaus (Newenhaus ob Mergethaim) gelegen, als Mannlehen. In diesem Zusammenhang werden auch die Orte Jagstberg (Jagstburgk), Wachbach (Wachbach), Steinbach (Stainbach), Auernhofen (Uhrnhoffen), Neuses (Newses), Igelstrut (abgegangen bei Hachtel, Bad Mergentheim), Azenweiler (Atzendorff, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Markelsheim (Markelshaim), Igersheim (Igershaim), Apfelbach (Apfelbach), Harthausen (Harthausen), Rechenhausen (Bechenhausen), Oberweiler (Regelshagen), Gerabronn (Gerhiltsdbrun), Blaufelden (Blavelden), Bügenstegen (Büchenstegen), Bad Mergentheim (Mergethaim), Heldringenn, Seelach (Selhech, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Eisenhutsrot (Eißenhartrode), Michelbach an der Heide (Michelbach), Unterweiler (Zagelbach), Ailringen (Ailringen), Hohebach (Hoebach), Seidelklingen (Seidelklingen), Connenweiler (Kunweiler), Emmertsbühl (Ainhartsbuel), Elpershofen (Elpersthoven) und Rötelsee (Röttelsehe) erwähnt.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Hochstift Würzburg die Schlösser und Städte Lauda (Lauden), Kitzingen (Kitzingen), Hornberg (Hornburg) und Jagstberg (Jagsburg) sowie die Gerichtsrechte zu Hohenlandsberg (Landsburg) für 6300 Gulden. Ferner wird vereinbart, die Briefe über den Kauf zu hinterlegen.
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Graf Johann von Hohenlohe hält in einer Schrift folgendes fest: Die Leibeigenen, die aus den Ämtern Jagstberg (Jagsperg) und Röttingen (Rotingen) nach Weikersheim (Weickershaim) ziehen, müssen ihre Leibbede an diese Ämter weiterhin entrichten. Die Leibeigenen, welche von den leibeigenen Frauen geboren werden, die bereits in Weikersheim wohnen, aber zu den genannten Ämtern gehören, müssen an das entsprechende Amt nur ein Leibhuhn entrichten. Nach dieser Art und Weise wird auch mit den Leibeigenen verfahren, die dem Grafen von Hohenlohe als Leibherren unterstehen und die in den Ämtern Röttingen und Jagstberg wohnen.
In Jagstberg (Jagsperg) ist es aufgrund der Qualität der Felder schwierig, Landwirtschaft zu betreiben. Um die Einwohnerzahl aber dennoch zu erhalten und zu steigern, ist der Stadt schon vor langer Zeit folgende Freiheit gegeben worden: Wenn sich ein Würzburger Leibeigener dort niederlässt, muss er keine Leibbede oder das Leibhuhn entrichten. Falls sich Leibeigene aus anderen Herrschaften in Jagsberg ansiedeln, werden sie an ihren Leibherren zurückgeschickt, wenn sie innerhalb von Jahr und Tag gefordert werden. Verstreicht diese Frist, werden sie nicht mehr abgewiesen. So ereignet es sich zum Beispiel mit Konrad Zoller (Zoller), dessen Leibherr Bernhard von Berlichingen (Berlichingen) gewesen ist.
Die Herren von Hohenlohe kommen in den Besitz der Städte und Schlösser Lauda (Lauden) und Jagstberg (Jagsberg). Lorenz Fries vermutet, dass eine Heirat dafür verantwortlich ist. Zwischen Wilhelm IV., Herzog von Bayern (Hertzog Wilhelmen von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen liegt eine Rechtfertigung vor. Die Herren von Hohenlohe verkaufen jene dann an das Hochstift Würzburg. Wie das Schloss und die Stadt Lauda dann aber an die Herzöge von Bayern gefallen sind, kann Lorenz Fries nicht anhand der Akten der bischöflichen Kanzlei belegen.
Monumenta Boica 44, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1896.
Ein von Bischof Konrad von Thüngen angelegtes Verzeichnis (Anlag) nennt folgende Dörfer, die noch Abgaben an ihre Ämter zu bezahlen haben: Unterpleichfeld (Nidern Plaichveld) wegen elf Widemleuten; Hilders (Hilters), Lahrbach (Larbach), Simmershausen (Simertshausen), Nordheim (Northaim), Ginolfs (Ginolffs), Weisbach (Weißbach), Oberwaldbehrungen (Ober Waldberingen), Leubach (Leippach), Unterweißenbrunn (Nidern Weissenbron), Frankenheim (Frankenheim), Haselbach (Hasselbach), Sondernau (Sondern Aw), Burglauer (Burgklaur), Heugrumbach (Haygrumbach), Obersfeld (Obersfeld), Sulzwiesen (Sultzwisen), Erbshausen (Erbshausen), Mechenried (Mechrieth), Eßfeld (Aysfeldt), Althausen (Althausen), Bokshausen, Herbstadt (Herbstatt), Hardheim (Hartheim), Königheim (Konnigkhaim), Jagstberg (Jagstberg), Windshausen (Windshausen), Strahlungen (Stralingen), Hollstadt (Holstatt), Wülfershausen (Wulfershausen), Wechterswinkel (Wechterswinkel), Billingshausen (Billungshausen), Heidenfeld (Haydenveldt), Ellenbach (Eilenbach), Hafenlohr (Hafenlohr), Birkenfeld (Burkenveldt), Roth (Rodt), Rodenbach (Rodenbach), Esselbach (Esselbach), Oberndorf (Oberndorf), Wertheim (Werthaim), Großeibstadt (grossen Eybstatt), Saal a. d. Saale (Sale), Aubstadt (Awstatt) und Mullstatt wegen des gemeinen Pfennigs.
Die Leibeigenen des Amtes Jagstberg (Jagsperg) müssen als Abgabe Leibbede und Leibhühner entrichten. Zudem sind sie verpflichtet, drei Mal im Jahr Frondienst zu leisten: Zur Hafer- und Kornernte sowie zum Heu machen. Dieser Verpflichtung widersetzen sich die Leibeigenen, die in Weikersheim (Weikershaim) unter Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim-Schillingsfürst leben. Sie geben an, dass ihr Keller aus einem alten Buch vorgelesen hätte. Nach diesem Buch müssen sie nur einmal jährlich an einem Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fronen. In einem Brief bitten sie Bischof Konrad von Thüngen, dass sie ihren Frondienst entsprechend dieser Angaben verrichten dürfen. Konrad von Thüngen reduziert den Frondienst der Leibeigenen nicht. Gegenüber ihnen begründet er, dass die Bestimmung seit altem Herkommen bestehe und die Leibeigenen, die unter Graf Albrecht und Graf Georg von Hohenlohe sowie diejenigen, die unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, des Kloster Schöntals (Schontal) und der Herren von Stetten (Steten) sitzen, im gleichen Umfang Frondienst leisten müssen. Daraufhin müssen die Leibeigenen mit dem Amtmann von Jagstberg folgende Vereinbarung schließen: Für die entfallenen Fron- und Botendienste bezahlen sie jeweils drei Gulden und leisten die drei Frondienste so lange, wie sie dauern.
Georg Keser (Keser) aus Hagtal (Hagtal), der zum Amt Jagstberg (Jagsberg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Bernhard von Liebenstein (Liebenstain) und seine Frau Margaretha von Hutten (Hutten) verkaufen ihren Edelmannssitz mitsamt dessen Gefällen und Zugehörungen in Arnstein (Arnstain), Binsbach (Binsbach), Eßleben (Esleben), Stettbach (Stettbach), Bibergau (Bibergaw), Dürrhof (Durhove), Gambach (Gambach) und in einem nicht näher identifizierbaren Ort Gaynaw für 10000 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Dieser verschreibt ihnen für den Fall der Nichtzahlung das Amt Jagstberg (Jagstberg).
Riedenauer, Erwin: Karlstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 9) München 1963.