Über den Verkauf des Schlosses Hornburg und anderer Güter durch die Herren von Hohenlohe an das Stift Würzburg kann man im liber emptionum nachlesen.
Bischof Manegold von Neuenburg gibt Adelheid von Hohenlohe-Brauneck den Weiler Eisenhutsrot (Eisenhartrot) zum Lehen. Dieses Rechtsgeschäft betrifft laut Nachtragshand auch Neuhaus (Newhaus ad Ritzberg), Jagstberg (Jagsberg), Wachbach, Steinbach (Stainbach), Sonnhofen (Schonhoven), Althausen, Neuses (Neusess), Igelstrut (Igelsrut), Atzenrod (Atzendorff), Markelsheim (Markelshaim), Rötelsee (Rottelsehe), Igersheim (Ihrrshaim), Selhoch, Apfelbach, Harthausen, Michelbach an der Heide (Michelbach), Rechenhausen (Bechenhausen), Ziegelhof (Ziegelbach), Eckershagen (Regelshagen), Ailringen, Gerabronn (Gerhiltsprun), Hohebach (Hebach), Seidelklingen, Blaufelden (Blafelden), Kottmannsweiler (Kornweiler), Brüchlingen (Bruchenslingen), Emmertsbühl (Aichartsbuechel), Bad Mergentheim (Mergethaim), Elpershofen (Elpershoffen), Heldringen.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft seine Anteile und Rechte an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) an Bischof Johann von Egloffstein. In diesem Zuge kommt auch Gollhofen (Gollhouen) an den Bischof. Dadurch kommt Gollhofen dauerhaft in den Besitz des Hochstifts und im Anschluss daran an die Schenken von Limpurg.
Herr Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg seinen Teil an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagspurg) und Lauda (Lauden). Die Übergabe geschieht mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken Recht ist.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Herrn Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) seinen Teil, Rechte und Forderungen an Kitzingen (Kitzingen), der Burg Hohenlandsberg (Landsburg), Schloss Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) ab. Er gibt ihm im Gegenzug das Schloss Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhofen) mit ihren Zubehörungen.
Den anderen Teil an der Unteren Burg Hardheim gehört einem von Helmstatt (von Helmstat), der es dem Geschlecht Horneck von Hornberg (Hornecken von Hornberg) für 350 Gulden verkauft. Als der Horneck zu Jagstberg (Jagsperg) und anderswo durch das Stift Schaden erleidet, erklärt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er das Schloss so lange amtmannsweise als Pfand innehaben solle, bis im die 350 Gulden bezahlt wurden. Bei der Ablösung kommt es zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Hornecken zu Hindernissen, sie werden jedoch durch die Domherren Johann von Allendorf (Hanns von Albendorf), den Propst zu St. Burkhard, und Georg von Elrlichshausen (Georg von Elrichshausen) miteinander vertragen. Horneck soll das Schloss sein Leben lang innehaben soll und seine Erben so lange, bis das Stift ihnen 800 Gulden bezahlt. Nach der zahlung sollen sie das Schloss an das Stift abtreten.
Unter Bischof Lorenz von Bibra ist ein Bayer namens Wolfgang Rosenbusch (Wolff N Rosenbusch) als Schreiber in der Kanzlei beschäftigt. Dabei kopiert er etliche Urkunden über die vier Schlösser und Städte Gemünden am Main, Rothenfels, Lauda und Jagstberg (die vier schloß und stete Gemünde, Rotenfels, Lauden und Jagsperg). In diesem Zug sorgt der Schreiber dafür, dass die vier Städte und Schlösser Herzog Wilhelm IV. von Bayern anheimfallen. Daraufhin richtet Wilhelm IV. an Bischof Lorenz von Bibra und nach dessen Tod an seinen Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen die Forderung, den daraufstehenden Pfandschilling an ihn abzugeben. Bischof Konrad von Thüngen weigert sich, das Pfand zu bezahlen, und sagt, dass die vier Städte und Schlösser nicht Pfand des Herzogtums Bayern seien, sondern Eigentum des Würzburger Stifts. Deshalb reicht Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Gericht des Schwäbischen Bundes Klage gegen den Würzburger Bischof ein. Der Bischof reagiert darauf zunächst nicht, um dann schließlich unter Kaspar von Kaltenthal, Doktor und Domherr (Bundsrichter Doctor Caspar von Kaltental Domher), als Richter vor dem Reichskammergericht eine Verhandlung zu erhalten. Da die bayerische Seite jedoch nicht vor Gericht erscheint, bleibt der Streit zunächst unentschieden. Bezüglich des Rechtsstreits weist Fries auf zahlreiche Verhandlungen, die er nicht in dem Eintrag nennt, da sie zu viel Platz einnehmen würden. Er verweist deshalb auf den Aktenschrank, in dem alle Urkunden diesbezüglich liegen (zu hofe ins schranck privilegiorum in der triten laden der rechten zeil unter dem titel Vier stete oder Beirische Handlung).
Else Mühlkunz (Mulcuntzin) aus Mulfingen (Mulfingen), die zum Amt Jagstberg (Jagsperg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Die Mühle Holztal in Wipfeld (Holtztalerm ain mule also genant zu Wipfeld) wird durch Vertrag zur Hälfte dem Bischof von Würzburg und zur anderen Hälfte dem Stift Neumünster zu Lehen gegeben. Dieser Vertrag wurde später genauer festgelegt. Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) gibt es einen Streit wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des Stegs über die Jagst. Dieser Streit wurde von Bischof Konrad von Thüngen geschlichtet.