Den anderen Teil an der Unteren Burg Hardheim gehört einem von Helmstatt (von Helmstat), der es dem Geschlecht Horneck von Hornberg (Hornecken von Hornberg) für 350 Gulden verkauft. Als der Horneck zu Jagstberg (Jagsperg) und anderswo durch das Stift Schaden erleidet, erklärt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er das Schloss so lange amtmannsweise als Pfand innehaben solle, bis im die 350 Gulden bezahlt wurden. Bei der Ablösung kommt es zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Hornecken zu Hindernissen, sie werden jedoch durch die Domherren Johann von Allendorf (Hanns von Albendorf), den Propst zu St. Burkhard, und Georg von Elrlichshausen (Georg von Elrichshausen) miteinander vertragen. Horneck soll das Schloss sein Leben lang innehaben soll und seine Erben so lange, bis das Stift ihnen 800 Gulden bezahlt. Nach der zahlung sollen sie das Schloss an das Stift abtreten.
Bischof Rudolf von Scherenberg gewährt dem Domdekanten Wilhelm Schenk von Limpurg (Limpurg), dem Propst zu St. Burkard Johann von Allendorf (Allendorf), Gangolf Dienstmann (Dienstman), Götz Truchsess (Truchsessen )und Georg von Giech (Gich) das Schürfrecht im Hochstift.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die ihm von Wilhelm von Crailsheim und Jakob Heimburg verkauften Zehnten in Markt Einersheim (Ainershaim) und Iphofen (Iphoven) an die Domherren Johann von Allendorf (Allendorf), Propst zu St. Burkhard und Kanzler des Bischofs, sowie an Georg von Guttenberg (Gutenberg).
Gestrichener Eintrag (da anscheinend inhaltlich falsch): Georg von Crailsheim (Georg von Crailshaim) und Jakob Heimburg (Jacob Haimburg) handeln den Wert des genannten Zehnts auf 2000 Gulden aus. Da Bischof Rudolf von Scherenberg sein Geld aber an anderen Stellen benötigt, nimmt er von den Domherren Johann von Allendorf (Hans von Allendorf), ebenfalls Propst und Kanzler und Georg von Guttenberg (Georg von Gueten999) 2000 Gulden und zahlt diese an von Crailsheim und Heimburg aus. Er verschreibt die so erkauften Teile des Zehnts auf Wiederlösung an die beiden Domherren. Eigentlicher Eintrag: Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg verkaufen ihre Teile an dem Zehnt zu Iphofen (Irhouen) mitsamt ihrem Teil an dem Zehnthof, der Behausung und ihren Zu- und Einbehörungen für 2000 Gulden.
Der Bürgermeister und Rat zu Heilbronn (Hailbrun) erhalten 6 Gulden von dem Domherren Johann von Allendorf (Johann v Allendorf), ihrem Pfarrherren. Er verschreibt der Pfarre jährlich zu Georgii 30 Gulden auf Ablosung.
Arnold Horneck von Hornberg (Horneck) stirbt bald nach der im vorherigen Eintrag beschriebenen Loslösung. Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf), dem Probst, Kanzler und Domherren, das dem Stift gehörende Schloss Hardheim und die Mühle für 840 Gulden von den Erben des Horneck zu kaufen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.
Wilhelm Rüdt von Bödigheim, genannt der Lange (Wilhelm Rüd der lang von Bodickhaim), besitzt einen Hof in Hardheim gegenüber von der Unteren Burg, den er für 240 Gulden an Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft.
Die Edelleute von Thüngen verkaufen die verpfändeten Rechte am Ort Oberleinach (Oberleinach) mit Bewilligung von Bischof Rudolf von Scherenberg an Johann von Allendorf (Allendorf), Domherr und Propst von St. Burkhard. Von ihm gelangen die Rechte mit Bewilligung des Bischofs an das Spital zu den 14 Nothelfern in der Zellerau (heute als "Spitäle" bekannte Kunstgalerie).
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft das Schloss und die Mühle zu Hardheim mit ihren Zubehörungen, Leuten und Gütern mit Wissen und Zustimmung Bischof Rudolf von Scherenbergs für 850 Gulden an Arnold Geiling (Arnolt Gailing).
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft seinen Hof gegenüber dem Schloss von Hardheim für 300 Gulden an Arnold Geiling (Gailing). Dieser verkauft den Hof später für 400 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.