Die Arnsteiner (Arnstain) Bürgerfamilie Wolf (Wolf) erhält die Erlaubnis, am Riedener Mühlbach (Rederbach) bei Mühlhausen (Mulhauser markung) im Amt Arnstein (Arnstain) eine neue Mühle zu bauen, die sie fortan vom Hochstift als Lehen empfangen sollen.
In der Backordnung von Würzburg ist festgelegt, dass kein Mühlenbesitzer ein Bäcker sein soll und umgekehrt.
Bischof Berthold von Sternberg kauft von Ludwig von Windheim (Windhaim) die Vogtei über das Dorf Lindach (Lintech oder Lindech, ain dorf uf dem Staigerwald, Wüstung vor 1303). Von dem Geschäft ebenfalls betroffen sind Schloss und Dorf Schönbrunn (Schönbrun schloss und dorff), Grub (Grueb), Bertheim (Bernhaim), Koppenwind (Coppenwindheim), Fürnbach (Furnbach), Oberneuses (Neusetz), Halbersdorf (Haboltsdorff), Rod (Rodt, eine heutige Flurgegend südlich von Prölsdorf), Falsbrunn (Walsprun), Theinheim (Thenhaim), Schulthir, Klebheimerhof (Clebhaim), Lubrichsdorf (Lubrichsdorff), Hohenrode (Höenrodt), Ebrach (Ebrach), Prölsdorf (Prellendorf) und die Mühle Biberloch (Biberloch müle).
Die Bürger von Schweinfurt versuchen, sich der Zuständigkeit des bischöflichen Landgerichts (langericht herzogthumbs zu Francken) zu entziehen, und weigern sich, den Blutbann von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu empfangen. Zudem zerstören sie die Kilianskirche vor der Stadt Schweinfurt und behindern durch den Bau einer Mühle den Schiffsverkehr auf dem Main. Der Konflikt wird schließlich in Bamberg durch Erzbischof Adolf von Mainz geschlichtet, wobei festgesetzt wird, dass die Schweinfurter weiterhin dem Landgericht unterstehen und den Main bei der Mühle soweit freigeben soll, dass die Kaufleute ungehindert darauf fahren können, und dem Bischof die Einsetzung des Schweinfurter Zentgrafen und der Bann über die Stadt zugesprochen wird. Außerdem sollen die Schweinfurter eine neue Kilianskirche in ihrer Stadt bauen und die Arbeit des Geistlichen Gerichts in der Stadt nicht behindern. Weitere Regelungen betreffen die Pfahlbürger (Inhaber des Bürgerrechts, die außerhalb der Stadtmauern leben) sowie Zoll und Geleit.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell schließen einen Vertrag, der letzterem den Bau einer Mühle in Winterhausen (Winterahausen) unter der Bedingung erlaubt, dass dadurch die Schifffahrt auf dem Main nicht behindert wird.
Bischof Lorenz von Bibra übergibt Peter Engelhart (Engelhart) die Mühle in Lauringen. Dafür muss dieser jährlich ein Schwein im Wert von 30 Schilling abliefern.
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt den Bau einer Mühle bei Arnstein (in Arnstainer marck) am Fluss Schwabbach (Swapach) und regelt die Wasserzufuhr auf diese sowie auf die gemeine Stadtmühle.
Zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Melchior Sutzel von Mergentheim (Sutzel von Mergethaim) ereignet sich ein Streit um Besitztümer in Unterbalbach (Unterbalbach). Dabei handelt es sich um einen Garten, die Gräben um das Schloss, den Vorhof, 15 Gerten Holz und eine Mühle. Diese Irrung wird von Pfalzgraf Philipp geschlichtet.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Konrad Fuchsstadt (Fuchsstat) einige Abgaberechte für elf Gulden, welche die Mühle in Laudenbach am Main (Lautenbach am Main) betreffen.
Stefan Rüdt von Bödigheim (Rude von Bodickaim, ein Zweig der niederadeligen Familie Rüd von Collenberg) überträgt sein Viertel des Zehnten in Altheim (Althaim) sowie die dortige Mühle, welche er beide als Lehen vom Hochstift Würzburg innehat, dem Abt des Klosters Amorbach (Amerbach). Im Gegenzug erhält er von diesem ein Viertel des großen und des kleinen Zehnten sowie andere Gefälle in Bödigheim (Bodickhaim). Dies geschieht mit Zustimmung Bischof Konrads von Thüngen.