Aus Königheim (Kennicken), das früher Kenneghaim) genannt wurde und zum Amt Lauda gehört, haben die Domherren zu Würzburg 20 Hube Wein und drei Mühlen mit zugehörigen Weingärten und Wäldern durch Bewilligung von König Konrad III., durch einen Tausch mit Kloster Ebrach (closter Ebrach)erhalten.
Es ist möglich, dass die Grafen von Henneberg von König Heinrich VII. ein Erbe erhalten, welches sie in ein fürstliches Amt erhebt und das Mühlrecht auf einem Gut in Münnerstadt (munrichstat) beinhaltet. Dieses nehmen die Grafen von Henneberg nicht an. Deshalb fällt das halbe Küchenmeisteramt zunächst an die Grafen von Württemberg und später an das Hochstift Würzburg.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Leonhard von Castell (Graue Linhart von Castell) wird ein Vertrag bezüglich der Castellschen Güter in der Mark Iphofen (Jphouen) aufgesetzt. Er besagt, dass die Bede so bezahlt werden soll, wie es bisher Sitte ist.
Unter der Stadt Haßfurt (Hasfurt) liegt ein See namens Nassach (Nassach). Daran bauten die Bürger der Stadt zwei Mühlen, die dem Stift zu Lehen gingen. Da der See die Mühlen jedoch unbrauchbar macht, erlaubt Bischof Johann von Brunn den Bürgern, eine Mühle am Main zu bauen. Davon geben sie dem Stift jährlich zu Martini 8 Scheffel Korn und ein Fastnachtshuhn. Den genannten See und die Mainmühle hat Bischof Johann von Brunn den Bürgern in der nachfolgenden Zeit gefreit, was jedoch nicht schriftlich festgehalten worden ist. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt ihnen diese Freiheit dennoch.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verpfänden das Dorf Buchbrunn (Buchbrun) und allem Zugehörungen, samt einer Mühle, an Anne Wolf (Annen Wolfin) aus Hasloch (Haslach) für 610 Gulden auf Widerlösung mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Johann von Bosenberg (Hanns von Bosenberg) verkauft etliche Rechte über Heckfeld (Heckueld) im Amt Lauda.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Kissingen kaufen eine Kupfermühle (Kupfermul) an einem See oberhalb von Kisseck (Kiseck), in der Nähe der Marienkapelle (unserfrawen capelle). Mit der Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra machen sie daraus eine Getreidemühle. Er verpfändet ihnen auch eine jährliche Geldsumme von fünf Pfund als Erbzins.
Die Küchenmühle (Kuechenmül) liegt im Amt Stollberg (Stolberg), welches zum Hochstift Würzburg gehört.
Die Mühle Holztal in Wipfeld (Holtztalerm ain mule also genant zu Wipfeld) wird durch Vertrag zur Hälfte dem Bischof von Würzburg und zur anderen Hälfte dem Stift Neumünster zu Lehen gegeben. Dieser Vertrag wurde später genauer festgelegt. Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) gibt es einen Streit wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des Stegs über die Jagst. Dieser Streit wurde von Bischof Konrad von Thüngen geschlichtet.