Der Kämmerer oder der Stäbler des Würzburger Bischofs fungiert als Richter über die Juden in Würzburg. Später übernimmt diese Funktion ein Rabbi.
Unter Erbspeis, Batspeis, Speisamt ist das Gleiche zu verstehen.
Fries schreibt, dass er über die genauen Aufgaben, die die Inhaber des Grasmarschallamts erfüllen müssen, nur unzulänglich Informationen finden konnte. Er geht aber davon aus, dass die Amtleute dafür Sorge tragen sollten, dass Wiesen und Weiden in Ordnung gehalten werden sollten. Er schließt dies daraus, dass die Bischöfe von Würzburg stets Ämter verteilten, damit für einen bestimmten Bereich Sorge getragen werden sollte. Dabei nennt er folgende übliche Aufgabenbereiche und Ämter: Ämter für den Wildbann, Wälder, Forste, die tägliche Hofhaltung (wildban, welde, forste, und die tagliche hofhaltung), das Amt des Jägermeisters und des Försters (Jagermaister, forstere), des Mundschenks, das Bratspeisamt (amptleut, uber den Butgel Bratspeis), der Kaplan (Caplane) und gefreite Ämter (Fieterambt) des Bistums.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft das Gut Grumbsch (Grumbach ain gute also genant vor der Röne gelegen) von Graf Otto II. von Henneberg-Botenlauben (Graue Ot von Botenlauben).
Ein Hof in Gerolzhofen gehört ursprünglich dem Geschlecht der Lamprechten von Gerolzhofen (Lamprechte vnd Lemplin) und gehört zum Brotspeisamt des Herzogtums Frankens. Von den Lamprechten kommt es an die Familie der Zollner von Rottenstein (Zollere vom Rotenstain). Nach dem Tod Philipps Zollner von Rottenstein, der letzte seines Geschlechts, fällt der Hof dem Stift heim.
Bischof Gottfried von Hohenlohe überträgt Brunwart und Volker Heußlein von Eußenheim (Brunwart und Volcker die Heusslin von Eisesshaim) das Grasmarschallamt.
Bischof Wolfram von Grumbach überträgt den Brüdern Brunwart, Volker und Herold Heußlein von Eußenheim (Brunwart, Herold, und Volckger, die Heusslin gebrudere) das Grasmarschallamt.
Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg überträgt Volker, Heinrich, Berthold und Herold Heußlein (Volker, Hainrich, Berthold vnd Herold die Heusslein) das Grasmarschallamt. Auch sein Gegenspieler Bischof Otto von Wolfskeel überträgt das Grasmarschallamt an Volker, Hermann und Berthold Heußlein (Volcker, Herman und Berthold die Heusslin)..
Der Würzburger Hofmarschall Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach damals Wirtzburgischer Hoffmarschalck) verpflichtet sich die 10000 Gulden, die ihm Bischof Konrad von Bibra geliehen hat, mit jährlich 500 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ohne Zinsen abzubezahlen.
Die Nutzungsrechte für einen Hof in Gerolzhofen gehören zum Mundschenkenamt. Durch den Tod Philipps Zollner von Rottenstein (Philip Zoller), letzter seines Geschlechts, fällt dem Stift der Hof heim.