Es kommt zum Streit zwischen Bischof Konrad von Thüngen und den Förstern des Gramschatzer Waldes, Wilhelm, Johann, Silto und Georg von Grumbach (Wilhelm, Hanns Silt und Georg von Grumbach als Forstere des Cramschits), wegen des Rechts im Wald Holz zu schlagen. Der Streit wird dann unter Konrad von Thüngens Nachfolger, Bischof Konrad von Bibra, beigelegt.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach) einigen sich nach einem Streit um den Wildbann, der Grenzen und der Befestigung von Wegen im Gramschatzer Wald (uff dem Cramschnis). Der Vertrag wird im Anschluss noch einmal verändert.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach zu Rimpar) einigen sich nach einem Streit über das Weide- und Jagdrecht im Gramschatzer Wald (Cramschit).
Bischof Konrad von Bibra macht einen Vergleich mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann, das Gras, die Vogelweide (vogelwaid) und den Ochsentrieb (Ochsentrib) im Gramschatzer Wald.
Bischof Konrad von Bibra nimmt mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) auf Grund des Wildbanns im Gramschatzer Wald eine Grenzweisung, eine Weisung des Gerichtsbezirks und eine Grenzsteinsetzung vor.
Der Würzburger Hofmarschall Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach damals Wirtzburgischer Hoffmarschalck) verpflichtet sich die 10000 Gulden, die ihm Bischof Konrad von Bibra geliehen hat, mit jährlich 500 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ohne Zinsen abzubezahlen.
Bischof Konrad von Bibra verleiht Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) acht Morgen Wiese (Wismat), welche in Gramschatz liegen, als Lehen. Dafür erhällt Das Hochstift Würzburg acht Morgen ungefähr gleichen Werts unter dem Kloster St. Jakob am Main gelgen, die er zuvor als Lehen des Hochstifts Würzburg hatte, zum Eigentum.
Ergänzend zu dem Vertrag zwischen Bischof Melchior von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades vom 21. Mai 1552 werden noch sechs zusätzliche Vereinbarungen beschlossen: 1) Da der Bischof die geforderte Summe Bargeld nicht vollständig aufbringen könne, solle er die Differenz in Silbergeschirr begleichen. 2) Der Bischof habe die Schulden des Markgrafen zu übernemen, die er zwischen dem 21. Mai 1552 und dem 06. Oktober 1552 aufnehme. 3) Der Bischof solle dem Markgrafen folgendes militärisches Gerät ins Feldlager überstellen: Zwei Doppelgeschütze (doppel karthaunen), ein Geschütz (notschlangen) und zu jedem Geschütz 200 Stück Kugeln in drei Größen mit 200 Zentner Pulver und zusätzliche 200 Zentner Pulver. 4) Nach dem Vertrag vom 21. Mai 1552 stehe den Markgrafen das Würzburger Amt Mainberg (Mainberg) zu, es sei denn, Wilhelm von Grumbach (Grumbach) setzte sich dafür ein, dass es weiterhin würzburgisch bleibe. Der Bischof solle Wilhelm von Grumbach dafür eine Summe, die der Markgraf dem Grumbacher versprochen habe, angemessen ersetzen, indem er die Lehen des Wilhelm von Grumbach in Eigengut umwandele. Dieser Vorgang dürfe aber nicht ohne die Bewilligung des Markgrafen geschehen. 5) Bischof Melchior solle Christof von Steinrück ( Stainrücken) bezüglich einer alten Urfehde auszahlen. 6) Bischof Melchior solle die Legata, die Bischof Konrad von Bibra einem Konrad von Bibra (Bibra) und dessen Schwester verschafft habe, bezahlen.
In Einersheim (Einershaim) erhält Wolf Karl von Wenkheim (Wollf Carln) jährlich 48 Malter Getreide, wovon die eine Hälfte Korn und die andere Hälfte Hafer sei, sowie die Erträge aus dem Seibots- und Mannhof. Diese waren zuvor zusammen mit Einersheim (einershaim), Herrnberg (Hernberg) und Langenberg (Langenberg) Bestandteil es Zentgerichts des Klosters Birklingen. Dies schenkt ihm Bischof Melchior, weil er im zweiten Markgrafenkrieg dem Hochstift verschiedene Nachrichten zutrug. Nachdem der eben genannte Wolf Karl von Wenkheim (Wolff Carl von Wenkheim<>) noch im Jahr der Schenkung zusammen mit Bischof Melchior in Würzburg von den grumbachischen Ächtern (Grumbachischen achter<>) erschossen wird, gibt Bischor Friedrich dieses Gericht den Brüdern Wolf Karls von Wenkheim - Moritz und Balthasar (Moritzen vnd Balthassaren) - auf Lebenszeit.
Der Klosterhof (Comiti und Ohosbach) in Würzburg ist ein von Wilhelm von Grumbach (Grumbach) an das Hochstift Würzburg heimgefallenes Lehen. Bischof Friedrich von Wirsberg verpfändet diesen Hof für 1000 Gulden an den Domherrn Kaspar von Würzburg (von Wirtzburgk).