Mit Verweis auf die dem Hochstift Würzburg durch Heinrich Raspe verliehene Freiheit erwirkt Bischof Herman von Lobdeburg, dass Graf Popo VII. von Henneberg den neu errichteten Bau in Callenberg (Calwenberg) abreißen lassen muss (wider abthun hat lassen mussen). Betroffen sind laut einem Nachtragsschreiber auch das Urteil des Herzogs von Meranien (jure Meraniae), Burg und Dorf Burglauer (Laure schlos, dorff), der Salzforst (Saltzforst), Stockheim (Stokhaim), Mellrichstadt (Melrichstatt), Prennvelt, die Wüstung Höhberg (Hoehenberg), Kunwarth, Unter- bzw. Oberebersbach (Eberspach), die Wüstung Gräfenhahn (Greffenhaim) und die Burg Steinach an der Saale (Staina schlos).
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 1: Die Urkunden des gemeinschaftlichen Hennebergischen Archivs zu Meiningen von 933-1330, hg. v. Karl Schöppach, Meiningen 1842.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Gramschatz (Kramschnit oder Cramschatz) ist ein Forst oder Wald zwischen Würzburg und Arnstein (Arnstain). Jeder Bischof zu Würzburg ist als Grundherr (aigentumbsheren) dafür zuständig, weshalb sich ein angehender Fürst in seinem Eid dazu verpflichten muss, diesen Wald zu hegen und zu bewahren. Die Herren von Grumbach (die von Grumbach) sind die Förster des Waldes und dafür zuständig, diesen vor Schaden und Verwüstung zu behüten sowie dabei zu helfen ihn zu bewahren. Sie tragen ihr Amt vom Hochstift Würzburg als Mannlehen.
Bischof Heinrich von Stühlingen schenkt dem Kloster Bildhausen eine Hube zu Cadelachshausen, 30 Morgen Felder an der Brende einschließlich der Holzrechte im Salzforst (Saltzforst) und jährlich 20 Fuder Heu von Feldern auf dem Berg Osseler sowie Heu und Gras auf dem Askeberg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Der Abt und Konvent des Klosters Hirsau (Hirsaw) lassen etliche Hölzer, Lehen und Büsche in den Grenzen den Pfarre Heilbronn (Hailigbrun) roden und zu Äckern umwandeln. Bischof Berthold von Sternberg übergibt den Zehnt seinem Domdekan.
Wenn man nach der bereits vorgeschlagenen Wertberechnung einen Fuder Wein für 50 Pfund, einen Malter Korn für 7 pfund, ein Pfund Heller für 10 Pfund, einen Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund und das Gehölz im Kammerforst mitsamt der Leibeigenen für 234 Pfund anschlägt, so ergibt sich die gesamte Summe von 1800 Pfund Heller. Fries befindet, dass zu dieser Zeit ein Heller nicht ganz 3 Alte Pfennige und ein Pfund Heller einen Gulden und 20 Kreuzer gegolten haben. Dies liegt an dem zunehmenden Wertverlust der Münzen. Damals galten 3 Pfund nicht mehr als 4 Gulden. Wenn man die Summe, die denen von Lisberg (Liebsberg) gezahlt wurde, nämlich 1800 Pfund Heller, mit diesem Wechselkurs verrechnet, ergibt sich eine Kaufsumme von 2400 Gulden.
Frau Mechthild von Lisberg (fraw Machthild von Liebssperg) und ihr Sohne Friedrich (Fridrich) verkaufen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlburg (Carlburg) für 900 Gulden: 8 Fuder Gültwein 74 Malter Korn 54 Pfund Heller 9 Morgen Wiesen ein zum Kammerforst gehörendes Gehölz und ihre Leibeigenen
Die im vorherigen Eintrag genannten Dörfer gelangen wieder an Sebastians (Sebastian) Erben. Als Bischof Sigmund von Sachsen zu Regierung des Stifts stößt, verkünden ihm die Söhne des genannten von der Tann (von der Than), Sebastian (Bastian), Melchior (Melchior), Kilian (Kilian) und Friedrich (Fritz), dass sie die Nutzung der bestimmten Summe, nämlich einen Gulden auf 10 Gulden Hauptsumme auf Nürdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain), nicht mehr haben möchten. Sie bitten ihn darum, das Geld in Zukunft auf einen anderen Ort zu verschreiben. Deshalb verschreibt ihnen der Bischof die Güter, Nutzungsrechte und Wildbann etc. auf den Salzforst und seine Forsthuben und auf den See zu Hohenrode.
Die Brüder Ruprecht und Peter von Hainach (Ruprecht vnd Peter von hainach) verkaufen ihre zwei Burggüter zu Zabelstein (Zabelstain) und das Forstamt über den Steigerwald (Staigerwald) an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg. Bischof Rudolf gibt ihnen im Gegenzug einen Hof in Hundelshausen (Hundeltshausen), den sie auf ewig zum Mannlehen empfangen sollen.
Die Truchsessen von Wetzhausen und die Bürger von Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) geraten in einen Konflikt wegen des Gehölzes, werden aber durch Bischof Lorenz von Bibra wieder miteinander vertragen. Drei Jahre später kommt es erneut zwischen den Truchsessen, die das Forstamt vom Stift als Mannlehen empfangen haben, und den Bürgern von Königshofen zu einem Konflikt wegen Pfändung und bies. Sie werden erneut durch Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Es kommt zum Streit zwischen Bischof Konrad von Thüngen und den Förstern des Gramschatzer Waldes, Wilhelm, Johann, Silto und Georg von Grumbach (Wilhelm, Hanns Silt und Georg von Grumbach als Forstere des Cramschits), wegen des Rechts im Wald Holz zu schlagen. Der Streit wird dann unter Konrad von Thüngens Nachfolger, Bischof Konrad von Bibra, beigelegt.