Mit Verweis auf die dem Hochstift Würzburg durch Heinrich Raspe verliehene Freiheit erwirkt Bischof Herman von Lobdeburg, dass Graf Popo VII. von Henneberg den neu errichteten Bau in Callenberg (Calwenberg) abreißen lassen muss (wider abthun hat lassen mussen). Betroffen sind laut einem Nachtragsschreiber auch das Urteil des Herzogs von Meranien (jure Meraniae), Burg und Dorf Burglauer (Laure schlos, dorff), der Salzforst (Saltzforst), Stockheim (Stokhaim), Mellrichstadt (Melrichstatt), Prennvelt, die Wüstung Höhberg (Hoehenberg), Kunwarth, Unter- bzw. Oberebersbach (Eberspach), die Wüstung Gräfenhahn (Greffenhaim) und die Burg Steinach an der Saale (Staina schlos).
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 1: Die Urkunden des gemeinschaftlichen Hennebergischen Archivs zu Meiningen von 933-1330, hg. v. Karl Schöppach, Meiningen 1842.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die halbe Burg Callenberg (Calwenberg) samt den zugehörigen Gütern von Ulrich von Callenberg (Calwenberg). Es kommt zu einer Auseinandersetzung zwischen Bischof Hermann und Poppo von Henneberg, dem Besitzer der anderen Hälfte. Dieser baut zwei Häuser am Schloss an und verstößt damit gegen das Recht des Würzburger Bischofs, dass er neue Gebäude im Hochstift genehmigen müsse. Herzog Otto von Meranien schlichtet den Streit in Burglauer (Laure) folgendermaßen: Bischof Hermann hat das Recht, die neuen und die alten Gebäude vollständig schleifen zu lassen, oder nur die neuen abzutragen und die alten mit Graf Poppo zu teilen. Da aber der hennebergische Teil der Burg dem König als Lehen aufgetragen ist, soll Poppo darauf hinwirken, dass jener auf seine Eigenschaft als Lehnsherr verzichtet und der Halbteil zukünftig vom Würzburger Bischof als Lehen verliehen wird. Außerdem sollen beide Seiten unabhängige Amtmänner einsetzen und die an der Fehde Beteiligten entweder zum Frieden verpflichten oder abziehen lassen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
König Heinrich (VII.) verzichtet in Speyer (Speir) auf jegliche Ansprüche auf Callenberg (Calwenberg) und überträgt seine dortigen Rechte an das Hochstift Würzburg.