König Heinrich (VII.) verzichtet in Speyer (Speir) auf jegliche Ansprüche auf Callenberg (Calwenberg) und überträgt seine dortigen Rechte an das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Grumbach verbündet sich mit dem Bamberger Bischof Georg von Schaumberg, dem Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz sowie dem bayerischen Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut auf Lebenszeit. Dabei werden Regelungen getroffen über Fehde, Zusammenhalt gegen Feinde, militärische Hilfe gegen Wimpfen (Wimpffen), Aufteilung von Kriegsbeute sowie gerichtliches Vorgehen gegen Böhmen (Beheim), Worms (Wormbs), Speyer (Speir) und Heilbronn (Hailpron).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Bischof Konrad von Thüngen weist einen Notar an, eine Handreichung zur Verleihung seiner Regalien, Herrschaftsrechte und Zierden unter Fahnen und Bereuung zu Speyer zu verfassen.
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Bischof Konrad von Bibra leistet zu Speyer (Speir) durch abgesandte Räte seine Lehenspflicht.
Bischof Konrad von Bibra schickt Heinrich Truchsess von Wetzhausen (haintzen Truchsessen von wenhausen), Bernhard von Thüngen (Bernharten von Thungen) und Doktor Georg Farner (dorter Georg farnen) als seine Botschafter mit vollen Befugnissen auf den Reichstag zu Speyer (Speier), damit sie die Regalien des Hochstifts empfangen, da er selbst durch rechtliche Angelegenheiten verhindert ist. Kaiser Karl V. kommt seiner Bitte nach und verleiht den Gesandten die gesamten Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Hochstifts, samt den Mannrechten, Lehenschaften, Ehren, Rechten, Würden, Zierden, Gerichtsrechten und Schreinen. Zudem gebietet Kaiser Karl V. allen Männern des Hochstifts und den Untertanen des Bischofs, unabhängig von ihrem jeweiligen Stand und Wesen, als ihren ordentlichen Herren annehmen und ihm gehorsam folgen sollen und gehörig sein sollen. Außerdem befiehlt er ihnen unter Strafandrohung von 60 Mark Lotgulden, das Verhindern der praktischen Umsetzung der geschehenen Verleihung zu unterlassen.
Bischof Konrad von Bibra leistet zu Speyer (speier) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Ebrtruchsess, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten jeweils 60 Goldgulden. Der Sekretär erhält 18 Goldgulden. Abschließend wird die kaiserliche Kanzlei mit 24 Goldgulden, der ausführende Siegler mit sechs Goldgulden entlohnt.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Konrad von Bibra zu Speyer weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: So zahlt er den Portiers oder den Torwächtern 20 Goldgulden. Johann von Kaufbeuren (Hansen von Kaufbeuren) bedenkt acht kaiserliche Torwächter im Speziellen mit vier Goldgulden. Der Erbmarschall Wolfgang I. Marschall von Pappenheim erhält gemäß der Goldenen Bulle 50 Goldgulden für ein Pferd. Diese Summe wird zu Regensburg (Regensburg) beglichen.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graf wilhelm von Hennenberg) lässt ein Schreiben an die Hauptleute und Ausschreiber der sechs Orte und besonders an Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philips von Rineck), welcher Hauptmann des Odenwaldgebiets (Ottenweldischen krais) ist, schicken. Darin schreibt er, dass die Königliche Majestät auf Befehl der Kaiserlichen Majestät Hilfe von Seiten der Ritterschaft aufgrund des Abschieds von Speyer (Speierischen abschids) fordert, gegen den Erbfeind , die Türken, vorzugehen. Deshalb veranlassen Wilhelm IV. von Henneberg und Herr Ludwig von Hutten (Her Ludwig von Hutten) einen Rittertag. Dort wid beschlossen, dass dem Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, den Frauen, Kindern und armen Leuten Rettung und Schutz aller Leben und Güter durch die erbittete Hilfe geschehen soll. Allerdings bleiben die althergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritterschaft, welche die Kaiserliche Majestät selbst erbittet, bestehen.
Die Inhaber der Herrschaft erfüllen gegenüber Kaiser Karl V. zu Speyer (Speier) ihre Lehenspflicht und werden mit ihren Regalien belehnt. Im Gegenzug leisten sie für diese Verleihung gewohnheitsgemäße Abgaben.