Lorenz Fries schreibt, wo Informationen über die Verbindungen zwischen der fränkischen Ritterschaft und den Bischöfen von Würzburg zu finden sind. Die sechs Kreise der fränkischen Ritterschaft sind Odenwald (Ottenwaldten), Rhön-Werra (Röhn vnd Wern), Steigerwald (Staigerwald), Altmühl (Altmuel), Gebürg (Gebirg) und Baunach (Baunach).
Zum zunächst angedachten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), kommen Grafen, Herren und die Ritterschaft zusammen. Der Rittertag wird jedoch nicht abgehalten und ein neuer Rittertag zu Schweinfurt angesetzt. Auf diesem Rittertag beschließen sie, dass alles was den Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Nutzen und zu Gute kommt bei altem Recht bleibt. So sollen alle sechs Ritterkantone in Franken zu einem Rittertag zusammen kommen und das oben genannte besprechen. Daraufhin sucht jeder Ort bei Bischof Lorenz von Bibra Geleit.
Der Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) wird abgehalten und sämtliche Grafen, Fürsten, Herren und Ritterschaften der sechs Kantone in Franken kommen zusammen. Dort vereinbaren sie eine Freundschaft und Einigung. Diese verdeutlichen, dass sie zueinander friedlich gestimmt sind, die Allmende gemeinnützig bewirtschaftet wird und Witwen und Waisen, Arm und Reich in Frieden und rechtens leben dürfen.
Sie einigen sich auf folgende elf Artikel: 1) Es soll in jedem der sechs Kantone ein Hauptmann gewählt werden, welcher als Ansprechpartner für Klagen über Plackerei, Raub und andere Straftaten der jeweiligen Ortschaft gilt. Erhält er eine solche Klage, soll er sich an die anderen Vertragspartnern wenden. Hierbei soll keiner von Gottes Gewalt oder den Rechten ausgeschlossen werden.
9) Jeder Ritterkanton soll sich jährlich versammeln und wenn es notwenig ist einen neuen Hauptmann wählen, da keiner dazu gezwungen ist länger als Hauptmann tätig zu sein, als er möchte. Zudem sollen ihre Ausgaben abgerechnet werden.
Die versammelten Ritter der Ritterkantone Rhön-Werra (Ron), Baunach (Baunach), Altmühl (altmul) und Steigerwald (Staigerwalt) geben den kaiserlichen Gesanten auf dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) eine Antwort. Darin heißt es, sie können nichts beschließen, da sie in zu kleiner Zahl zu Schweinfurt versammelt sind. Außerdem ist niemand vom Ritterkanton Odenwald (Ottenwald) erschienen. Sie müssen einen weiteren Rittertag ausschreiben und sie bitten die Gesandten, diese Information an den Kaiser weiterzuleiten.
Die Ritterkantone Baunach (Baunach) und Rhön-Werra (Ron vnd wern) erbieten sich, zum angesetzten Tag in Würzburg (wurtzburg) zu erscheinen. Dafür erbitten sie Geleit, welches ihnen schriftlich zugesichert wird.
Die würzburger (Wurtzburgischen) Gesandten sagen, sie seien zu den vier zum Hochstift Würzburg (wurtzburg) gehörigen Orten gegeangen, von denen drei ihrer Aufforderung, nach Würzburg zu kommen, angenommen haben. Der vierte Ort sagt schließlich auch zu. Die Gesandten sollen sich an die Vereinbarung der Fürsten zu Iphofen (Jphofen) halten und sich auf keine Verhandlungen einlassen.
Bischof Lorenz von Bibra gibt den Rittern der Orte Rhön-Werra (Ron), Steigerwald (Staigerwatlt), Baunach (Baunach) und Odenwald (Ottenwald), sowie deren Knechten, Pferden, Hab und Gut Geleit. Dieses wird ohne Ausnahmen ausgestellt. Dafür wird zu Würzburg (wurtzburg) ein Futterzettel ausgegeben.
Die Grafen, Herren und Ritterschaft, die sich bei Bad Windsheim (windsheim) versammeln, setzten ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra auf. Dieses besagt, dass sie in großer Anzahl aus den sechs Ritterkantonen zusammen gekommen sind und sich über die Unruhen mit Plackerei, Raub, anderen Untaten und Beschwerden austauschen. Da es bei ihren Verhandlungen zu keinem festen Entschluss kommt, bitten sie den Bischof am 23.09.1515 nach Bad Windsheim zu kommen oder seinen Rat zu schicken. Sie erhoffen sich dessen Einsicht, damit die Unruhen ein Ende nehmen und rechtmäßig gehandelt wird.