Lorenz Fries schreibt, wo Informationen über die Verbindungen zwischen der fränkischen Ritterschaft und den Bischöfen von Würzburg zu finden sind. Die sechs Kreise der fränkischen Ritterschaft sind Odenwald (Ottenwaldten), Rhön-Werra (Röhn vnd Wern), Steigerwald (Staigerwald), Altmühl (Altmuel), Gebürg (Gebirg) und Baunach (Baunach).
Zum zunächst angedachten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), kommen Grafen, Herren und die Ritterschaft zusammen. Der Rittertag wird jedoch nicht abgehalten und ein neuer Rittertag zu Schweinfurt angesetzt. Auf diesem Rittertag beschließen sie, dass alles was den Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Nutzen und zu Gute kommt bei altem Recht bleibt. So sollen alle sechs Ritterkantone in Franken zu einem Rittertag zusammen kommen und das oben genannte besprechen. Daraufhin sucht jeder Ort bei Bischof Lorenz von Bibra Geleit.
Der Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) wird abgehalten und sämtliche Grafen, Fürsten, Herren und Ritterschaften der sechs Kantone in Franken kommen zusammen. Dort vereinbaren sie eine Freundschaft und Einigung. Diese verdeutlichen, dass sie zueinander friedlich gestimmt sind, die Allmende gemeinnützig bewirtschaftet wird und Witwen und Waisen, Arm und Reich in Frieden und rechtens leben dürfen.
Sie einigen sich auf folgende elf Artikel: 1) Es soll in jedem der sechs Kantone ein Hauptmann gewählt werden, welcher als Ansprechpartner für Klagen über Plackerei, Raub und andere Straftaten der jeweiligen Ortschaft gilt. Erhält er eine solche Klage, soll er sich an die anderen Vertragspartnern wenden. Hierbei soll keiner von Gottes Gewalt oder den Rechten ausgeschlossen werden.
9) Jeder Ritterkanton soll sich jährlich versammeln und wenn es notwenig ist einen neuen Hauptmann wählen, da keiner dazu gezwungen ist länger als Hauptmann tätig zu sein, als er möchte. Zudem sollen ihre Ausgaben abgerechnet werden.
Die Ritterschaft bittet die drei Fürsten, dem Kaiser in ihrem Namen eine Fürschrift zu übergeben. Da jedoch die Gesandten des Ritterkantons Gebirg (gebirgs) keine vollkommene Befugnis für Entscheidungen haben, wird ein anderer Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) angesetzt. Bis zu diesem Tag wollen sie sich überlegen, was sie dem Kaiser antworten wollen. Sie bitten den Kaiser um Verständnis für den Aufschub.
Die Grafen, Herren und Ritterschaft, die sich bei Bad Windsheim (windsheim) versammeln, setzten ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra auf. Dieses besagt, dass sie in großer Anzahl aus den sechs Ritterkantonen zusammen gekommen sind und sich über die Unruhen mit Plackerei, Raub, anderen Untaten und Beschwerden austauschen. Da es bei ihren Verhandlungen zu keinem festen Entschluss kommt, bitten sie den Bischof am 23.09.1515 nach Bad Windsheim zu kommen oder seinen Rat zu schicken. Sie erhoffen sich dessen Einsicht, damit die Unruhen ein Ende nehmen und rechtmäßig gehandelt wird.
Der Ritterkanton Baunach versammelt sich bei Coburg (Coburg). Der Großteil der Lehensleute des Hochstift Würzburg, die an der Versammlung in Bad Windsheim (windsheim) teilgenommen haben, setzen ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel auf. Sowohl sie als auch die Fürsten Bambergs (Bamberg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) waren im Gegensatz zu Bischof Lorenz von Bibra bei der Versammlung bei Bad Windsheim anwesend. Sie setzten den Bischof in Kenntnis, dass in Bad Windsheim ein Vertrag geschlossen wurde. Wer diesen annimmt soll am 07.01.1516 nach Bad Windsheim kommen und den Vertrag vor den Gesandten der Fürsten und Vertretern aus den sechs Ritterkatonen für rechtmäßig erklären. Die Lehensleute wollen den Vertrag jedoch noch nicht anerkennen bevor der Bischof diesen bewilligt und einige Artikel darin ändert oder befürwortet. Jedoch wollen sie nicht in Verdacht geraten, den Vertrag verhindern zu wollen. Sie bitten den Bischof, neben der Ritterschaft, den Vertrag einzusehen, damit Frieden und Recht im Land erhalten bleiben können und dem Adel kein Unrecht geschieht.
Die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft rufen, zusammen mit beiden regierenden Grafen und Herren von Henneberg (Hennenberg), einen Rittertag für den Tag nach Judica zu Schweinfurt (Schweinfurt aus, an dem sie sich versammeln sollen.
Die Nachricht über den Tod Kaiser Maximilians I. verbreitet sich schnell im In- und Ausland. Es werden sich Sorgen um die Gnade Gottes sowie ein ordentliches Gedenken an den verstorbenen Kaiser gemacht, um Unheil zu vermeiden. Aus diesen und anderen Gründen halten es die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft für notwendig, einen Rittertag zu Schweinfurt auszurufen, an dem sie sich gemeinsam versammeln. Der einzige zulässige Grund für ein Nichterscheinen ist Gottegewalt.