Es besteht die Nachfrage nach einer Einigung oder einem Bündnis während die Verhandlung in Schweinfurt (Schweinfurt) stattfindet. Auch soll bei dieser Verhandlung ein Hauptmann gestellt werden, welchem die Grafen, Herren und Es gibt Beschwerden über die Entscheidungen und Bündnisse des Rittertags zu Schweinfurt vonseiten des Bischofs. Die Wahl eines Hauptmannes und die Verpflichtung der Grafen, Herren und Ritterschaft diesem gegenüber ist von Nachteil für Bischof und Domkapitel. Als Stiftsverwandte haben sie kein Recht zur Wahl von Hauptleuten.
Der Bischof wünscht, dass die Ritterschaft sich nicht von ihren Verpflichtungen abbringen lässt, sondern sich gemäß ihrer Position als Untertanen zum Hochstift bekennen, wie es bereits ihre Vorgänger getan haben. Die Ritterschaft soll keine Hauptmänner wählen oder Bündnisse eingehen. Wenn dem nachkommen, verhalten sich Bischof und Domkapitel ihnen gegenüber ehrlich und freundschaftlich.
Sie einigen sich auf folgende elf Artikel: 1) Es soll in jedem der sechs Kantone ein Hauptmann gewählt werden, welcher als Ansprechpartner für Klagen über Plackerei, Raub und andere Straftaten der jeweiligen Ortschaft gilt. Erhält er eine solche Klage, soll er sich an die anderen Vertragspartnern wenden. Hierbei soll keiner von Gottes Gewalt oder den Rechten ausgeschlossen werden.
2) Man soll keinem Verbrecher Asyl gewähren oder diesem behilflich sein. Verstößt jemand dagegen, so geht der Hauptmann gegen ihn vor.
3) Wenn einem Vertragsmitglied von einem Fürsten seine Rechte oder Güter beschnitten werden, soll dieser mit seinen Angehörigen auf den Fürsten zugehen und ihn darum bitten, die Angelegenheit vor dem Gericht auszutragen. Falls der Fürst dies ablehnt, soll der Hauptmann die Situation beurteilen und der Ritterschaft mit Rat zur Seite stehen.
4) Es soll ein gemeinsamer, oberster Hauptmann gewählt werden. Dieser soll bemächtigt sein, andere Hauptmänner im Kriegsfall zuvereinigen. Zudem sollen die genannten Mitglieder der Einigung eine gewisse Entscheidungskraft haben.
8) Wenn eine Anlage aufgelegt wird, sollen pro 1000 Gulden einer an den betroffenen Ritterkanton gezahlt werden. Geschieht dies nicht innerhalb von acht Tagen, muss als erste Mahnung ein Pferd an den Hauptmann abgegeben werden. Sollte dies allerdings auch verweigert werden, hat der Hauptmann das Recht Güter des Betroffenen zu verpfänden.
9) Jeder Ritterkanton soll sich jährlich versammeln und wenn es notwenig ist einen neuen Hauptmann wählen, da keiner dazu gezwungen ist länger als Hauptmann tätig zu sein, als er möchte. Zudem sollen ihre Ausgaben abgerechnet werden.
11) Möchte jemand neues in den Vertrag der Ritterschaften aufgenommen werden, so braucht dieser die Einwilligung des Hauptmanns und die Mehrheit der Stimmen der Hauptleute.
Auf den Versammlungen der Ritterschaften werden Bündnisse geschlossen und Hauptmänner bestimmt, was wiederum den beiden Bischöfen Würzburgs und Bambergs nachteilig ist. Bamberg (Bamberg) soll deshalb Gesandte seiner Räte und seines Domkapitels zu der Versammlung der Ritterschaft schicken, damit diese Auskunft darüber geben, dass die dort beschlossenen Vereinbarungen dem Bischof nicht schaden sollen. Aufgrund ihrer Billigkeit und ihren Verwandschaftsverhältnisse gebührt ihnen dies nicht.