Lorenz Fries schreibt, wo Informationen über die Verbindungen zwischen der fränkischen Ritterschaft und den Bischöfen von Würzburg zu finden sind. Die sechs Kreise der fränkischen Ritterschaft sind Odenwald (Ottenwaldten), Rhön-Werra (Röhn vnd Wern), Steigerwald (Staigerwald), Altmühl (Altmuel), Gebürg (Gebirg) und Baunach (Baunach).
Einst sind die Vogtei und das Gericht zu Baunach (Baunach) an die Herren von Heßberg (Hespurg) verpfändet gewesen. Bischof Otto von Wolfskeel löst das Pfand jedoch für 2000 Pfund Heller, die er an Konrad von Heßberg zahlt, wieder ab. Die Pfandablösung betrifft laut einem Nachtragsschreiber außerdem: Tambach (Tambach), Triebsdorf (Triebsdorff), Eicha (Aich), Schorkendorf (Schurkendorff), Witzmannsberg (Witzmanßberg), Hergramsdorf (Harmsdorff), Altenhof (Altenhoffen), Krumbach (Grumbach), Neundorf (Newendorff), Rothenberg (Rottenberg), Ober- oder Unterelldorf (Elndorff), Muggenbach (Muggenbach), Autenhausen (Uttenhausen), Boetz (Boetz dorff), Gleismuthhausen (Cleßmutshausen), Gemünda (Gemunden), Hackdorfhof Hakdorff), das Kloster Langheim (Lankhaim closter), Seßlach (Seslach), Truschenhof (Druschendorff), Messenfeld (Messenfeld), Mürsbach (Mirsbach), Rentweinsdorf (Rentweigsdorff) sowie die Zenten Ebern und Medlitz.
Riedenauer, Erwin: Ämter, Orte und Hintersassen im Hochstift Würzburg um 1530, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 55 (1993) 249-266.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Ämter, Schlösser, Städte und Bede zu Ebern (Ebern), Seßlach (Sesslach) und Geiersberg (Geiersberg) für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden an die Ritterschaft an der Baunach (Baunach).
Die Bewohner von Ebern und Seßlach (Eberen und Sesslach) reichen Beschwerde bei Bischof Johann von Brunn über die ihnen vorgesetzten Pfandherren ein. Nach ausgiebigen Verhandlungen erreichen die Bürger von Ebern, dass sie an den Ritterkanton Baunach den Pfandschilling erst in 13 Jahren entrichten müssen und dass der Bischof ihnen alle Steuern und Bede erlässt. Fries verweist für genauere Informationen auf das Stichwort Eberen.
Die Ordnung zu Zeiten von Fehden sowie Kriegen und wie das Land bestellt ist, findet sich in Liber 3 contractuum Rudolfi.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt Christoph Fuchs von Bimbach (Christof Fuchs zu Burkbraitbach) als Hauptmann der Ritterschaft an der Baunach (Baunach) an.
Die Ritterschaft des Hochstifts Bamberg (Bamberg) trägt sieben Beschwerdeartikel an das Bamberger Domkapitel heran. Diese betreffen den Fall, dass ein Bischof, der durch sein Domkapitel in Unbilligkeiten gerät, welche der Ritterschaft schaden. 1) Es darf kein Geleit zugesprochen werden, dass gegen das Domkapitel vorgeht; 2) Es darf kein Krieg ohne Zustimmung und Wissen des Domkapitels begonnen werden; 3) Es dürfen ohne Bewilligung des Domkapitels keine Adeligen in den Rat aufgenommen werden; 4) Vier Herren aus dem Domkapitel müssen im Rat vertreten sein; 5) Der Bischof darf nicht mehr als 10 Gulden abgeben; 6) Die Lehen der Ritter werden nicht ausreichend beachtet; 7) Anhänger der Ritterschaften dürfen ihre Beschwerden nicht vor dem Landgericht vortragen; 8) Das Geistliche Gericht missbraucht seine Macht. Zudem werden der Klerus und diesem zuteilwerdende Lehen genannt. Die Ritterschaft bittet den Bischof darum, einen Eid zu schwören. Das Domkapitel gibt auf diese Beschwerden eine Antwort.
Der Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) wird abgehalten und sämtliche Grafen, Fürsten, Herren und Ritterschaften der sechs Kantone in Franken kommen zusammen. Dort vereinbaren sie eine Freundschaft und Einigung. Diese verdeutlichen, dass sie zueinander friedlich gestimmt sind, die Allmende gemeinnützig bewirtschaftet wird und Witwen und Waisen, Arm und Reich in Frieden und rechtens leben dürfen.
Sie einigen sich auf folgende elf Artikel: 1) Es soll in jedem der sechs Kantone ein Hauptmann gewählt werden, welcher als Ansprechpartner für Klagen über Plackerei, Raub und andere Straftaten der jeweiligen Ortschaft gilt. Erhält er eine solche Klage, soll er sich an die anderen Vertragspartnern wenden. Hierbei soll keiner von Gottes Gewalt oder den Rechten ausgeschlossen werden.
Zum zunächst angedachten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), kommen Grafen, Herren und die Ritterschaft zusammen. Der Rittertag wird jedoch nicht abgehalten und ein neuer Rittertag zu Schweinfurt angesetzt. Auf diesem Rittertag beschließen sie, dass alles was den Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Nutzen und zu Gute kommt bei altem Recht bleibt. So sollen alle sechs Ritterkantone in Franken zu einem Rittertag zusammen kommen und das oben genannte besprechen. Daraufhin sucht jeder Ort bei Bischof Lorenz von Bibra Geleit.