Die Brüder Rundsholf und Luto schenken ihre Güter in Giebelstadt an den Würzburger Domstift St. Kilian. Graf Rudolf
Graf Radulf (Rudolf) versucht, dem Hochstift Würzburg einige Güter in Eßfeld (Aisvelt/ Aichsveld) zu entziehen, Kaiser Ludwig der Fromme gibt diese jedoch Bischof Wolfgar zurück. Davon ebenfalls betroffen sind Güter in Giebelstadt (Gibelstatt) und im Badenachgau (Badenachgaw).
Albrecht von Rechberg ( Albrecht von Rechberg Schiller)und weitere Adelige versuchen im Auftrag von Bischof Otto von Wolfskeel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Albrecht von Rechberg übergibt das Dorf Eislingen (Isingen) zusammen mit dem Gerichtsrecht und den zugehörigen Besitzungen an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Bischof Otto von Wolfskeel gibt Andreas Zobel von Heidingsfeld (Haidingsveld) eine Hube zu Limbachshof (Limpach). Von dieser Übergabe sind ebenfalls betroffen: Kleinrinderfeld (Clain Rindervelt), Giebelstadt (Gibelstat), die Wüstung Irtenberg (Irdemburg), das Stift Aschaffenburg (Aschaffenburg stifft), Hoenstatt (evtl. könnte Hainstadt, das einmal Hönstadt genannt wurde, gemeint sein), Segnitz (Segnitz) sowie Brunn (Brun).
Ritter Dietrich Geyer (Dietrich Geier riter) und sein Bruder Konrad Geyer (Cuntz) besitzen 24 Morgen Wiese in der Gemarkung Giebelstadt (Gibelstat) und 16 Malter Getreidegült zu Herchsheim (Herrichshaim). Diesen Eigenbesitz geben sie Ulrich von Hohenlohe (her Ulrich von Hohenlohe), von dem sie es dann wieder als Lehen zurückerhalten. Ulrich von Hohenlohe gibt den Besitz an Bischof Albrecht von Hohenlohe und erhält es von diesem als Lehen.
Herr Ulrich von Hohenlohe (Her Vlrich von Hohenlohe) gibt Bischof Albrecht von Hohenlohe 16 Malter Korngült zu Herchsheim (Herichshaim oder Herrchsheim, sunst Hairingshaim, auch Herenshaim), einem Dorf im Büttharder Gau (Butrieter gai), sowie ein paar andere Eigengüter und bekommt diese als Mannlehen. Bischof Albrecht übereignet ihm dafür den Zehnten zu Wachbach (Wachbach). Als Bedingung macht er, dass sein Vetter Herr Dietrich Geyer (Dietrich Geier) und dessen Bruder Konrad Geyer (Contz) diese Güter von Ulrich als Afterlehen empfangen sollen.
Die Ordnung zu Zeiten von Fehden sowie Kriegen und wie das Land bestellt ist, findet sich in Liber 3 contractuum Rudolfi.
Bischof Lorenz von Bibra löst eine Getreidegült von 25 Maltern im Dorf Eßfeld (Aisveld), welche den Pfarren Giebelstadt (Gibelstat) und Euerhausen (Eurhausen) verschrieben waren, für 200 Gulden wieder ab.
Das Amt Bütthard (Buthart) wird für 15 Jahre an Bastian Geier zu Giebelstadt (Geyer zu Gibelstatt) verpfändet. In einem Revers verpflichtet er sich, die Untertanen nicht mit höheren Abgaben zu belasten als bisher üblich. Die Bewohner von Euerhausen (Euerhausen), Höttingen (Hottingen) und Gützingen (Gutzingen), die bisher fünfeinhalb Tage Frondienst im Jahr leisten mussten, sollen nach Kenntnisnahme der Räte den Hof des Pfandherrn in Giebelstadt (Gibelstatt) bis zum Jahresende bewirtschaften und im Herbst die Aussaat vornehmen, aber keine weiteren Verpflichtungen mehr haben. In den folgenden Jahren bis zum Ende der Pfandherrschaft sollen sie pro Jahr drei und die Söldner zwei Tage Frondienst in Giebelstadt leisten, und sind dafür von den bisherigen fünfeinhalb Tagen Frondienst in Bütthard befreit. Nach dem Ende der Pfandherrschaft soll wieder die althergebrachte Regelung greifen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schließt einen Vertrag zwischen Bastian von Geyer (Geier) und dessen Untertanen zu Allersheim (Aldershaim). Sie müssen die Frone, die sie ihm jährlich in das Ingolstädter Schloss zu entrichten haben, in Giebelstadt abliefern, solange das Schloss umgebaut wird oder falls es verkauft werden sollte.