Bischof Otto von Wolfskeel kauft für 17000 Pfund Heller von Kraft von Hohenlohe und seiner Ehefrau Anna für sein Stift die Burg und Stadt Röttingen (Burg und Stat Rottingen). Dazu gehören die Grundherrschaft und die Gerichtsherrschaft in den Dörfern und Weilern Riedenheim (Ritsheim), Schönstein (Schonstein), Eisingen (Isingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Oberhofen (Obernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten) und Sächsenheim (Sechsenheim) und zwei Kirchsetzen und Gottesgaben Sankt Peter und Sankt Blasius in Röttingen selbst (vnd zwei kirchsetzen vnd got gab Sant petters vnd Sant Blasius daselbst zu Rottingen) mit den dazugehörenden Leibeigenen und anderen Menschen, Gütern, Gebäuden, Höfen, Vorwerken, Wäldern, Weinbergen, Äckern, Wiesen, Weiden, Gewässern, Fischzuchten, Gulten, Zinsen, Zehnten, Beden, Steuern, geschossen, Bannwein, Diensten, Gerichten, Geleitrechten, Zöllen, Herbergen, dem Halsgericht auf der Hart (vnd das hals gericht an der hart) sowie Gerichtsherrschaft, Vogtei und Recht in den oben genannten Dörfern, Weilern und deren Grenzen. Daneben betrifft der Verkauf die Burg und das Dorf Ingolstadt mit der umliegenden Schonung (Burk vnd dorff Ingelstat mit der Schon darumb gelegen), die Dörfer Allersheim und Sulzdorf mit dem Kirchsatz und der Gottesgabe in Kleiningolstadt (ire dorffern Allersheim vnd Sulzdorff mit dem kirchsatz der gots gab zu cleinen Ingelstat) und das Halsgericht in Albertshausen (Halsgericht zu Albrechtshausen) mit der Weingult und dem Recht in Winterhausen (wintershausen) auf Höfe, Häuser, Hofreiten, Weingarten, Zehnten und anderen Gütern in Winterhausen und in der Umgebung sowie der Freiung und dem Recht auf zwei Höfen mit den Leuten, Nutzen, Gefällen vnd Rechten sowie ihrer Burg Reichenberg (vesten reichenberg) mit den Dörfern Hattenhausen und Geroldshausen (mit den dorffern hattenhausen vnd Geroldshausen) mit der Weingult, Zinsen, Nutzen, Rechten und Gewonheiten an Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (zu haidingsfelt) und in den vorgenannten Dörfern und auch Reichenberg, ausgenommen die beiden Seen in Herchsheim und Altertheim (die zwen Sehe zu Herichsheim vnd zu Aldersheim) und dem Hof in Sächsenheim, der Frauenhof genant wird (vnd den hofe zu Sechstenheim der Frawen hof gnant) und der Hof in Moos (vnd den hof zu Mose), den sie nicht verkaufen.. Daneben verkaufen sie alle Mannlehen, Burglehen, Zinslehen und andere Lehen, Burgmannschaften in den Burgen Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Dazu wird bestimmt, dass Bischof Otto alles auslösen könne, was die Herren von Hohenlohe auf den besprochenen Gütern dritten verpfändet haben sollten, wovon ein Hof von Sächsenheim ausgenommen sei, den sie selbst ablösen möchten und von dem sie Morgengabe, Steuer und Zugeld weiter einziehen, wogegen sie auf dieselben Einkünfte aus allen oben genannten Gütern verzichten
Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna verschreiben dem Stift die bereits beschriebenen Güter, Gulten und Zinsen auf den Burgen/Städten Röttingen (Rottungen), Ingolstadt (Ingelstadt), Reichenberg (Reichenberg) und in den Dörfern Riedenheim (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten), Schönstein (Schonstein), Sächsenheim (Sechsenheim), Ingolstadt (Ingelstat), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg) und in Heidingsfeld (Haidingsfelt).
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verkauft Bischof Otto von Wilfskeel und dem Stift Würzburg die Schlösser Ingoldstadt (Jngelstat) und Reichenberg (Reichenberg) mitsamt ihrer Zu- und Einbehörungen für 5000 Pfund Heller. Er bestätigt die Eigentumsübertragung mit Mund, Hand und Halm.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenloh) verkauft Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg die Städte und Schlösser Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat) und Reichenberg (Reichenberg) mitsamt ihrer Zu- und Einbehörungen für 17.000 Pfund Heller. Das Geschäft wird mit Mund, Hand und Halm bekräftigt.
Graf Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna (Crafft von Hohenlohe vnd fraw ann) verkaufen das Schloss und das Dorf Ingolstadt (Jngelstat) mit ihren Herrschaften, Gewalten und Rechten sowie den umliegenden Seen und den Dörfern Allersheim (Aldershaim) und Sulzdorf (Sultzdorf) und anderen Zu- und Einbehörungen an Bischof Otto von Wolfskeel und das Stift.
Die Kellerei Heidingsfeld (Keler zu Haidingsfeld) nimmt jährlich100 Pfund Heller ein. Dieses Geld verschreibt Bischof Gerhard von Schwarzburg Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld). Sie bekommen außerdem das Schloss Ingolstadt (sloss Jngelstat) verpfändet. Dieses wird durch Bischof Konrad von Thüngen wieder abgelöst. Für weitere Informationen wird auf das Stichwort Jngelstat verwiesen.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Bischof Lorenz von Bibra regelt vertraglich, auf welche Weise der Bewirtschafter des Bronnbacher Hofs in Allersheim (Brunbachischen hof zu Aldershaim) dem Inhaber von Schloss und Amt Ingolstadt (Ingelstat) Frondienst leisten muss.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Bastian Geyer (Geyer) Amt und Burg Ingolstadt sowie die Dörfer Allersheim (Allershaim) und Heroße (Herrose), die ebenfalls im Ochsenfurter Gau liegen, für 7000 Gulden. Diesen Besitz muss er jedoch vom Würzburger Bischof als Lehen empfangen. Von diesem Verkauf sind zudem Rechte bezüglich des geistlichen Landgerichts ausgenommen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schließt einen Vertrag zwischen Bastian von Geyer (Geier) und dessen Untertanen zu Allersheim (Aldershaim). Sie müssen die Frone, die sie ihm jährlich in das Ingolstädter Schloss zu entrichten haben, in Giebelstadt abliefern, solange das Schloss umgebaut wird oder falls es verkauft werden sollte.