Bischof Otto von Wolfskeel kauft für 17000 Pfund Heller von Kraft von Hohenlohe und seiner Ehefrau Anna für sein Stift die Burg und Stadt Röttingen (Burg und Stat Rottingen). Dazu gehören die Grundherrschaft und die Gerichtsherrschaft in den Dörfern und Weilern Riedenheim (Ritsheim), Schönstein (Schonstein), Eisingen (Isingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Oberhofen (Obernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten) und Sächsenheim (Sechsenheim) und zwei Kirchsetzen und Gottesgaben Sankt Peter und Sankt Blasius in Röttingen selbst (vnd zwei kirchsetzen vnd got gab Sant petters vnd Sant Blasius daselbst zu Rottingen) mit den dazugehörenden Leibeigenen und anderen Menschen, Gütern, Gebäuden, Höfen, Vorwerken, Wäldern, Weinbergen, Äckern, Wiesen, Weiden, Gewässern, Fischzuchten, Gulten, Zinsen, Zehnten, Beden, Steuern, geschossen, Bannwein, Diensten, Gerichten, Geleitrechten, Zöllen, Herbergen, dem Halsgericht auf der Hart (vnd das hals gericht an der hart) sowie Gerichtsherrschaft, Vogtei und Recht in den oben genannten Dörfern, Weilern und deren Grenzen. Daneben betrifft der Verkauf die Burg und das Dorf Ingolstadt mit der umliegenden Schonung (Burk vnd dorff Ingelstat mit der Schon darumb gelegen), die Dörfer Allersheim und Sulzdorf mit dem Kirchsatz und der Gottesgabe in Kleiningolstadt (ire dorffern Allersheim vnd Sulzdorff mit dem kirchsatz der gots gab zu cleinen Ingelstat) und das Halsgericht in Albertshausen (Halsgericht zu Albrechtshausen) mit der Weingult und dem Recht in Winterhausen (wintershausen) auf Höfe, Häuser, Hofreiten, Weingarten, Zehnten und anderen Gütern in Winterhausen und in der Umgebung sowie der Freiung und dem Recht auf zwei Höfen mit den Leuten, Nutzen, Gefällen vnd Rechten sowie ihrer Burg Reichenberg (vesten reichenberg) mit den Dörfern Hattenhausen und Geroldshausen (mit den dorffern hattenhausen vnd Geroldshausen) mit der Weingult, Zinsen, Nutzen, Rechten und Gewonheiten an Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (zu haidingsfelt) und in den vorgenannten Dörfern und auch Reichenberg, ausgenommen die beiden Seen in Herchsheim und Altertheim (die zwen Sehe zu Herichsheim vnd zu Aldersheim) und dem Hof in Sächsenheim, der Frauenhof genant wird (vnd den hofe zu Sechstenheim der Frawen hof gnant) und der Hof in Moos (vnd den hof zu Mose), den sie nicht verkaufen.. Daneben verkaufen sie alle Mannlehen, Burglehen, Zinslehen und andere Lehen, Burgmannschaften in den Burgen Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Dazu wird bestimmt, dass Bischof Otto alles auslösen könne, was die Herren von Hohenlohe auf den besprochenen Gütern dritten verpfändet haben sollten, wovon ein Hof von Sächsenheim ausgenommen sei, den sie selbst ablösen möchten und von dem sie Morgengabe, Steuer und Zugeld weiter einziehen, wogegen sie auf dieselben Einkünfte aus allen oben genannten Gütern verzichten
Bischof Otto von Wolfskeel erwirbt das Dorf Aufstetten (Aufsteten) im Amt Röttingen (Rotingen) von Kraft III. von Hohenlohe. Von diesem Kaufgeschäft betroffen sind außerdem Rechte in Rieden (Rieden), Schöntal (Schönstain), Eisingen (Eisingen), Sonderhofen (Sundernhoffen), Oberhofen (Obernhoven), Bolzhausen (Boltzhausen), Sächsenheim (Sechsenhaim), Ingolstadt (Ingelstatt), Sulzdorf (Sultzdorff), Allersheim (Allershaim), Albertshausen (Albrechtshausen), Winterhausen (Winterehausen), Reichenberg (Reichenberg), Hattenhausen (Hattenhausen; Wüstung), Geroldshausen (Geroltshausen) und Heidingsfeld (Haidingsfeldt) sowie das Halsgericht.
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bolzhausen (Boltzhausen uf dem Gay) kommt im Zuge eines Kaufgeschäfts zusammen mit der Stadt Röttingen (Rotingen) von Kraft III. von Hohenlohe an das Hochstift Würzburg. Davon ebenfalls betroffen sind Rechte in Rieden (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sonderhofen (Sundernhoffen), der unbekannte Ort Habernhofen, Aufstetten (Aufstetten), Schönstain (die Wüstung Schönstein wurde auch Diepach genannt), Sächsenheim (Sechsenhaim), Ingolstadt (Ingelstatt), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg), Heidingsfeld (Haidingsfeldt), der nicht lokalisierbare Ort Hart, Sulzdorf (Sultzdorff), der Allersheimer See (Aldershaimer sehe), Albertshausen (Albrechtshausen), Hattenhausen (Hattenhausen), Geroldshausen (Geroltshoven), der Herchsheimer See (Herchhaimer sehe), Moos (Moss) und Rechte in dem nicht näher identifzierbaren Ort Obernhoven (evtl. Oberhausen bei Riedenheim).
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Die Stadt Röttingen(Rottingen die Stat) wird zusammen mit ihren Dörfern von Abt Heinrich von Fulda dem Stift Würzburg übergeben. Im Gegenzug tragen die Hohenloher Weikersheim (Weickersheim) dem Stift Fulda zum Lehen auf.
Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna verschreiben dem Stift die bereits beschriebenen Güter, Gulten und Zinsen auf den Burgen/Städten Röttingen (Rottungen), Ingolstadt (Ingelstadt), Reichenberg (Reichenberg) und in den Dörfern Riedenheim (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten), Schönstein (Schonstein), Sächsenheim (Sechsenheim), Ingolstadt (Ingelstat), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg) und in Heidingsfeld (Haidingsfelt).
Graf Ruprecht von Nassau-Sonnenberg und seine Ehefrau Anna (Ruprecht graf zu Nassaw vnd Anna sein eheliche Hausfraw) bestätigen Bischof Gerhard von Schwarzburg, dass er ihnen die 4000 Gulden bezahlt, die auf Schloß und Amt Röttingen verschrieben sind und die zum 25. Juli 1377 bezahlt werden mussten. Diese Summe wird von der Pfandsumme abgezogen, die ihnen Bischof Gerhard weiter für Röttingen schuldet.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen Truchsessen von Baldersheim ritter, Frizen seinem Bruder) und Kaspar von Geilsheim (Casparn von Geiselheim) Burg, Stadt und das dazugehörende Amt Röttingen für 4850 Gulden auf Wiederlösung.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Otto II. von Pfalz-Mosbach beschließen, dass Bischof Gottfried sein Leben lang Stadt und Schloss Lauda (Lauden) nicht wieder ablösen soll, Stadt und Schloss werden aber dem Landgericht Würzburg (Landgericht des Hertzogtumb Francken) unterstellt. Dies betrifft auch folgende Orte: Simmringen (Someringen), Gaurettersheim (Gayrettershaim), Euerhausen (Eurhausen) Höttingen (Hettingen), Gützingen (Gutzingen), Tiefenthal (Dieffental), Eßfeld (Osfelt) und Eisingen (Eisingen).
In den Gau Bütthard werden die folgenden Orte gezählt: Gaurettersheim, Euerhausen, Höttingen, Gützingen, Tiefenthal, Oesfeld, Simmringen und Eisingen (Gai Rettershaim, Eurhausen, Hötingen, Gutzingen, Dieffental, Oesfeld, Someringen, Eisingen). Pfalzgraf und Herzog Otto II. von Pfalz-Mosbach bringt diese Dörfer unter seine Landesherrschaft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg entbindet die Dörfer von diesem Abhängigkeitsverhältnis. Daraufhin leisten die Dorfbewohner dem Bischof die Erbhuldigung.
An den Gotteshausmeister zu Bernsfelden (Beringsvelden) ist eine Summe von 34 fl. In Gold verpfändet, für die er jährlich 2 Malter Korn und 1 Malter Hafer erhält. Diese Zinsen werden von 25 Äckern gegeben, die zu Eisingen (Eisingen) gehören. Diese Äcker sind Lehen des Hochstifts und ihre Träger müssen Handlohn in die Kellerei Röttingen (Rotingen) entrichten. Von dieser Verpfändung ist auch Euerhausen (Eurhausen) betrofffen.